Johannes Kraft
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste und Zuschauer! Ich will vorwegschicken, und das ist ein Punkt, in dem wir uns einig sind: Verkehrssicherheit ist unglaublich wichtig für die Koalition, für die CDU und auch für mich persönlich. Wir haben eine Menge getan. Wir haben zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt, wir haben die Unfallkommission gestärkt, wir haben uns dafür eingesetzt und setzen uns weiter dafür ein, dass die Räume für die einzelnen Verkehrsmittel getrennt werden. [Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)] Wir haben uns um die Schulwegsicherheit gekümmert. Die Senatsverwaltung hat sich dafür starkgemacht, dass die Straßenverkehrs-Ordnung und das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden, um tatsächlich Tempo 30 einfacher anordnen zu können. Heute, verehrte Kollegin Kapek, diskutieren wir noch einen Antrag von uns zum Thema Zebrastreifen, temporäre Fußgängerüberwege. Mal sehen, wie die Diskussion da läuft. Da Sie aber überhaupt nicht zu Ihrem Antrag gesprochen haben, sondern irgendwie sehr abstrakt geblieben sind und etwas von Wissenschaft und Fakten in Ihrer Rede erzählt haben: Ganz ehrlich, Fakten und das, was Sie gesagt haben, passen nicht zusammen, diese beiden Begriffe. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Jeder einzelne Unfalltote und Verletzte in dieser Stadt ist einer zu viel, Punkt. Da gibt es überhaupt gar kein Vertun. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis – auch wenn es tragisch ist – , wenn Sie davon sprechen, dass Berlin die gefährlichste Stadt Europas oder Deutschlands ist: In Berlin ist die Anzahl der Verkehrstoten pro 1 000 Einwohner auf dem geringsten Wert aller Großstädte in Deutschland. So viel zu den Fakten. Dann kommen wir einmal zur Rechtslage. § 45 Straßenverkehrs-Ordnung sieht vor, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist, Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheit. Wenn diese Gründe entfallen – noch einmal, sie müssen besonders sein, und sie müssen sich auf bestimmte Orte beziehen – , dann sind diese Verkehrszeichen wieder abzuordnen. Das, verehrte Kollegin Hassepaß, ist Gesetzeslage. Wie nicht nur Kollegin Badenberg, sondern auch verschiedene andere erklärt haben: Wir als CDU halten uns an Gesetze, und wir nehmen sie ernst. [Beifall bei der CDU] Jetzt kommen wir mal zu dem Antrag.
