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Andreas Kraus

26.03.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Kapek! Vielen Dank für die Frage! Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Der grundsätzlich maßgebende Gebührenrahmen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises stellt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr als Bundesrecht dar. Allerdings kann der Senat für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere davon abweichend Gebühren mittels einer Verordnung festlegen. Diese Gebühren können dabei auch dem wirtschaftlichen Wert eines Bewohnerparkausweises angemessen begegnen. Jetzt zum Verfahren: Noch im Dezember 2025 bestand die Absicht des Senats, eine solche Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise zu erlassen. Der damalige Zeitplan sah vor, dass die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise zum 1. April 2026 in Kraft treten sollte. Dies wäre vor der zum 1. Juni 2026 verorteten Fachverfahrensruhe im Fachverfahren VOIS des LABO zur Sicherstellung eines störungsfreien Wahlablaufes erfolgt. Die Fachverfahrensruhe wurde im Zeitraum 1. Juni bis 22. September 2026 durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Landeswahlleiter festgelegt. Die geplante Verordnung ließ sich dann aber nicht mehr umsetzen, da keine Einigung über die konkreten Gebührenhöhen gefunden werden konnte. [Zuruf von den GRÜNEN: Oh!] Obwohl die Gebührenerhöhung kein typischer Fall der verordneten Fachverfahrensruhe darstellt, bliebe eine Änderung mit unkalkulierbaren Risiken behaftet. Aufgrund dieser Restrisiken hat das Landeswahlamt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ebenfalls darum gebeten, die Gebührenerhöhung im VOIS | PAM bis spätestens zum 1. Juni abzuschließen oder aber erst nach den Wahlen zum 1. Oktober zu beginnen. Angesichts der Bedeutung der Abgeordnetenhauswahlen – wir haben mal bei Abgeordnetenhauswahlen eine Erfahrung im Straßenraum gemacht, dass Doppelnutzungen schwierig sind – sollten die Risiken nicht eingegangen werden. [Lachen von Bettina Jarasch (GRÜNE) – Torsten Schneider (SPD): Meine Güte!]

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