Damiano Valgolio
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Grenze der Auslegung eines Gesetzes ist ja immer der Wortlaut. Ich glaube nicht, dass man § 11 Absatz 1 PartMigG so auslegen kann, dass man nicht die 40 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund zum Bewerbungsgespräch einladen muss. Jetzt meine Nachfrage: Haben der Senat und die Verwaltung nicht die Pflicht, das Gesetz einzuhalten, auch bei verfassungsrechtlichen Zweifeln, bis das Verfassungsgericht darüber entschieden hat, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht.? [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Kommen wir nicht in Teufels Küche, wenn die Verwaltung und die Regierung immer selber entscheiden, ob sie ein Gesetz anwendet oder nicht? [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
