Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Bislang wurden nach meiner Kenntnis keine personellen Konsequenzen aus dem Versagen des Jugendamts im Bezirksamt Neukölln gezogen. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Glatte Lüge! – Tobias Schulze (LINKE): Stand doch in der Zeitung!] Grundsätzlich gilt: Mögliche dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind im verantwortlichen Bezirk Neukölln zu ziehen. Aufgrund dessen habe ich letzte Woche auch im Bildungsausschuss die politisch verantwortliche Bezirksstadträtin aufgefordert, eine sofortige Prüfung einzuleiten, ob die Neuköllner Jugendamtsleitung und die betroffenen Mitarbeiter des Amts mindestens zunächst aus den Arbeitsfeldern herauszunehmen sind. Dies betrifft bei Beamten die Einleitung von Maßnahmen nach dem Disziplinargesetz. Je nach Schwere des Dienstvergehens kann dies beamtenrechtlich eine vorläufige Dienstenthebung bedeuten. Bei Tarifbeschäftigten, denen ein schweres Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, sind ebenfalls arbeitsrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Dies kann auch hier eine Umsetzung oder Freistellung bedeuten. Die Schwere des Vergehens ist für mich hier ganz klar erkennbar. Deswegen auch meine Aufforderung letzte Woche – ich wiederhole diese gern – : Die Instrumente liegen auf dem Tisch, sie müssen nur genutzt werden. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD]
