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Cornelia Seibeld

26.03.2026 Sitzungen 19/83

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Usik! Vielen Dank für die Frage! Lassen Sie mich zunächst ein weiteres Mal sagen, dass ich nach wie vor erschüttert bin und auch sehr betroffen, was das Leid dieser zwei Mädchen betrifft, denn wir reden von zwei Schwestern, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Lassen Sie mich zu Beginn einmal einordnen, welche zentrale Rolle die Jugendarbeit in unserer Stadt spielt und welche Verantwortung damit einhergeht. Sie ist eine Leistung auf der Grundlage des § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. In Jugendzentren in unserer Stadt werden offene Angebote, außerschulische Bildungsangebote, kulturelle Bildungsangebote oder sportorientierte Angebote Kindern und Jugendlichen des jeweiligen Sozialraums angeboten. Gemäß den §§ 8a und 8b haben diese Einrichtungen – ganz egal, ob öffentlich oder in freier Trägerschaft – , in denen sich die Kinder und Jugendlichen einen Teil des Tages aufhalten, Schutzkonzepte zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt einrichtungsbezogen zu entwickeln. Dabei haben sie Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung, aber die Umsetzung und die Erstellung liegen in der Verantwortung der Leitung einer Einrichtung und damit bei ihrem jeweiligen Träger. Das ist es auch, worauf sich Familien und die Eltern in unserer Stadt verlassen können müssen. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, den Sachstand einmal klar und transparent darzustellen: Was ist wirklich bislang zu den Vorfällen in der bezirklichen Jugendeinrichtung in der Wutzkyallee in Neukölln bekannt? – Ende Februar hat die Bildungsverwaltung durch einen anonymen Hinweis von dem Vorfall Kenntnis erlangt. Daraufhin wurde umgehend eine fachliche Prüfung in der zuständigen Abteilung veranlasst und der Bezirk wurde um Stellungnahme gebeten. Da die Rückmeldungen die zentralen Fragestellungen nicht schlüssig beantworten konnten und es auch Widersprüche gab, wurde vor diesem Hintergrund am 18. März eine Fallbesprechung mit dem Bezirk auf Einladung der SenBJF durchgeführt. An der Besprechung dieses Fall unter der Federführung des Staatssekretärs Falko Liecke nahmen Frau Nagel als zuständige Bezirksstadträtin in Neukölln, der Regionalleiter und die zuständige Jugendamtsleiterin, Kolleginnen und Kollegen der Direktion 4 und des Abschnitts 48, ein Vertreter des LKA 13 sowie die Leiterin des Trägers MaDonna und die zuständige Abteilung Kinder- und Jugendschutz aus der SenBJF teil. Im Ergebnis dieser ersten Fallbesprechung wurde deutlich, dass das Jugendamt im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung kein reguläres Kinderschutzverfahren gemäß § 8 SGB VIII eingeleitet hat, kein Meldebogen gefertigt wurde, es keine stringente Fallführung in dem Kinderschutzfall gegeben hat und bezüglich der Vorfälle sexueller Übergriffe seit Februar 2025 die Dienst- und Fachaufsicht über die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung nicht in ausreichendem und erforderlichem Maße in Kinderschutzfällen ausgeübt wurde. Weder das Kinderschutzteam noch der polizeiliche Präventionsbeauftragte wurden zur Beratung hinzugezogen. Auch wurde es sehr deutlich, dass es widersprüchliche Angaben zum Anzeigeverhalten gab, nämlich dazu, ob und zu welchem Zeitpunkt das Opfer selbst eine Anzeige erstatten wollte oder den Wunsch äußerte. Da gibt es unterschiedliche Aussagen zwischen Jugendamt, Träger und der Polizei. Aufgrund der teils widersprüchlichen Ergebnisse dieser Sitzung wurde im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der dezentralen Bezirksaufsicht die Bezirksstadträtin für Jugend in Neukölln, Frau Nagel, am 23. März aufgefordert, gemäß § 22 Absatz 1 LOG BE alle vorhandenen Unterlagen, Akten und Vorgänge der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig wurde ein weiterer umfangreicher Fragenkatalog zu folgenden Komplexen übersandt: Welche strukturellen Vorgaben für kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen zum Kinderschutz gibt es in Neukölln? Wie erfolgt die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Jugendfreizeiteinrichtung in der Wutzkyallee? Erfolgte die Einhaltung der Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII gemäß der AV Kinderschutz? Fanden die Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt Beachtung, und wie wird sichergestellt, dass die Aufarbeitung unabhängig und durch nicht befangene Personen erfolgt? Die schriftliche Beantwortung der Fragen sowie die Vorlage aller Unterlagen, E-Mails und Vorgänge wurden zum 25. März angefordert. Gleichzeitig wurde der Träger MaDonna, dem sich das Mädchen anvertraut hat, um Vorlage aller trägerseitigen Dokumentationen im Rahmen der Vorfälle ebenfalls zum 25. März gebeten. Der Träger hat die Antworten fristgerecht vorgelegt, und diese werden aktuell geprüft. Vom Bezirk liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Rückmeldungen vor. Zusätzlich ist am 25. März bei der SenBJF eine eidesstattliche Versicherung von den Mitarbeiterinnen des Trägers Ma-Donna eingegangen, aus der hervorgeht, dass spätestens seit dem Zeitraum vom 29. bis zum 30. Januar diesen Jahres die Jugendamtsleiterin über die Vorfälle und den Wunsch der Anzeigenerstattung durch das Jugendamt informiert war. Damit widersprechen die Schilderungen des Trägers den Schilderungen des Jugendamts. Beim Jugendzentrum Wutzkyallee handelt es sich um eine kommunale Einrichtung des Bezirks Neukölln. Es geht hier um das Versagen des bezirklichen Jugendamts, das Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Gruppen schützen muss. Ich sage es noch mal – das ist die oberste Aufgabe eines jeden Jugendamts in unserem Land – : Es muss den Kinderschutz gewährleisten. [Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Wer den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht gewährleistet, kann und darf keine Verantwortung in einer Jugendfreizeiteinrichtung oder im Jugendamt tragen. [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Werner Graf (GRÜNE), Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Bettina Jarasch (GRÜNE)] Ich sage es ganz klar – und ich denke, da geht es mir genauso wie den Berlinern – : Es reicht nicht, betroffen zu sein. Es reicht nicht, Betroffenheit zu bekunden. Ich habe heute in den letzten anderthalb Stunden ganz viel darüber gehört, dass wir über Frauen und Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen gesprochen haben. Frau Eralp! Sie haben darüber gesprochen, dass der Scham die Seite wechseln muss, und Sie haben mehr Schutz für Frauen vor sexueller Gewalt eingefordert. [Tobias Schulze (LINKE): Wir sind in der Fragestunde! – Elif Eralp (LINKE): Das steht Ihnen nicht zu!] Ganz ehrlich: Wir reden hier über ein 14- und ein 16- jähriges Mädchen. Wo ist eigentlich da der Schutz vor sexualisierter Gewalt? [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) – Tobias Schulze (LINKE): Wir sind in der Fragestunde! Kurze Frage, kurze Antwort!] Wer jetzt nur betroffen reagiert, der verkennt den Ernst der Lage, denn es geht jetzt um Konsequenzen und um klare und spürbare Konsequenzen. [Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Genau diese habe ich bereits in der vergangenen Woche im Bildungsausschuss mit Nachdruck eingefordert. Die zentralen Fragen lauten: Wer hat wann was gewusst im Jugendamt Neukölln und deren Verantwortungsbereich? Warum wurde nicht zum Schutz des Opfers gehandelt? Wie stellt der Bezirk eine lückenlose und unbefangene Aufarbeitung des Falls endlich sicher? Und wie wird der Schutz der Betroffenen sichergestellt? [Tobias Schulze (LINKE): Antworten, nicht fragen!] Ganz aktuell ist mir bekannt, dass mehrere Anträge von MdAs auf Akteneinsicht im Bezirksamt Neukölln und der SenBJF zu den relevanten Akten vorliegen. Es gibt aber auch aufgrund einer Strafanzeige gegen zwei Betreuerinnen der Jugendfreizeiteinrichtung ein Verfahren, nämlich zum Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Es gibt weiterhin Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und anderer in Betracht kommender Delikte gegen die Leiterin des Jugendamts, und es gibt ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt. [Beifall bei der CDU und der AfD] Das Bezirksamt Neukölln steht hier in der klaren Pflicht, lückenlos aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen. Die Personal- und Dienstverantwortung liegt ausschließlich im Bezirk. Ich denke, nicht nur ich stelle mir die Frage, sondern auch viele Berlinerinnen und Berliner: Wo ist eigentlich der Bezirksbürgermeister Martin Hikel? [Tobias Schulze (LINKE): Sie stellen hier keine Fragen, Sie sollen Antworten geben! – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE) – Weitere Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN] Kein einziges Wort zu diesem Fall, keine Übernahme von Verantwortung. Stattdessen erleben wir eine Situation, dass eine Bezirksstadträtin, die selbst Gegenstand von Ermittlungen ist, an der Aufklärung mitwirken soll, und einen Bezirksbürgermeister, der nicht präsent ist. [Beifall bei der CDU und der AfD – Thorsten Weiß (AfD): Unglaublich! – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Wenn Meldewege und gesetzlich vorgeschriebene Abläufe in einem Jugendamt nicht funktionieren, dann reden wir nicht über Einzelfehler, sondern über ein strukturelles Problem. Umso notwendiger ist es, dass dieser Fall durch unabhängige und unbefangene Stellen vollständig aufgeklärt wird mit der klaren Bereitschaft, Fehler zu benennen und Konsequenzen zu ziehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der AfD]

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