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Cornelia Seibeld

26.03.2026 Sitzungen 19/83

Vielen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/3063 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vorgeschlagen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann können wir so verfahren und die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem weiteren Mitglied des Hauses gestellt werden. Aus gegebenem Anlass darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass Sie zunächst eine Antwort des Senats abwarten müssen, bis Sie sich mit einer weiteren Frage eindrücken. Der Satz „Sehr geehrte Damen und Herren“ reicht nicht, um eine Frage zu stellen. – Dann beginnt für die stärkste Fraktion, die CDU-Fraktion, die Kollegin Usik mit ihrer Frage. – Bitte schön!

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