Dr. Felor Badenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen findet sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt, denn mit der Dynamik technologischer Entwicklung wächst naturgemäß auch die Reichweite und Intensität solcher Taten. Gewalt im Netz ist kein Randphänomen mehr, sie potenziert sich, und sie trifft überdurchschnittlich Frauen; nach dem aktuellen Lagebild des Bundeskriminalamtes sind über 60 Prozent der Betroffenen digitaler Gewalt weiblich. Digitale Gewalt ist häufig die Fortsetzung analoger Gewalt mit anderen Mitteln. Sie wirkt teils als Verstärker bestehender Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Die aktuelle öffentliche Debatte führt uns die Tragweite dieses Phänomens eindrücklich vor Augen. Es ist die Rede von Deepfakes, also täuschend echt wirkenden, technisch erzeugten oder verfälschten Bild- oder Videoinhalten, die neue Dimensionen der Persönlichkeitsrechtsverletzung eröffnen. Insbesondere Deepfakepornografie stellt eine besonders schwerwiegende Form digitaler Gewalt dar, denn sie zielt auf Erniedrigung, Kontrolle und nachhaltige soziale Ausgrenzung. Die Schäden – das wurde mehrfach gesagt – sind häufig irreversibel, denn viele Betroffene leiden über Jahre hinweg unter Angstzuständen, Depressionen sowie Scham- und Schuldgefühlen. Selbst professionelle psychologische Hilfe kann die Symptome oft nur unzureichend lindern. Hinzu kommt leider, dass die Täter vergleichsweise milde davonkommen, da sie entweder durch die Anonymität im Internet schwer zu identifizieren sind oder die aktuelle Rechtslage erhebliche Strafbarkeitslücken aufweist. Insofern ist es richtig und höchste Zeit, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, insbesondere bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, zu schließen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ja, Deepfakes müssen unter Strafe gestellt werden, und auch die Plattformen müssen stärker als bislang in die Pflicht genommen werden. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Konkret bedeutet das, digitalen Voyeurismus, Deepfakes mit sexuellem Bezug sowie das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos und Rachepornografie strafrechtlich zu sanktionieren. Gleiches muss auch für manipulierte Stimmaufnahmen und verfälschte Filmsequenzen gelten, die gezielt zur Herabwürdigung oder Einschüchterung eingesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil, wenn man ein wirksames Schutzkonzept haben will, ist die spürbare Verbesserung der Rechtsdurchsetzung; das wurde mehrfach gesagt. Das bedeutet auch schnellere Unterlassungs- und Löschungsansprüche gegenüber Plattformbetreibern. Insofern ist es auch richtig, dass die Bundesjustizministerin angekündigt hat, zeitnah ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen, um bestehende Schutzlücken zu schließen und die Herstellung sowie Verbreitung KI-generierter Inhalte wirksam zu sanktionieren. Klar ist aber auch: Strafrechtsnormen reichen nicht aus; sie müssen auch effektiv durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen Ermittlungsinstrumente verfügen müssen, um digitale Tatbegehungsformen aufklären zu können. Dazu gehört die IP-Adressenspeicherung, denn die IP-Adresse ist im digitalen Raum oft der einzige Ansatz, um Straftäter zu identifizieren. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an der Stelle ist relativ klar: Solche Regelungen sind möglich unter klar eingegrenzten Voraussetzungen. Wir brauchen aber moderne Verfahren, eine ausreichende personelle Ausstattung der Justiz und in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Wir als Senat werden – und haben das auch in der Vergangenheit getan – diesen Prozess konstruktiv begleiten und unsere Erfahrung einbringen. Wir haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft und bei der Amtsanwaltschaft spezialisierte Abteilungen für digitale Gewalt. Wir haben mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in dieser Legislaturperiode ein wirksames Instrument zum Schutz von Betroffenen geschaffen. Wir setzen auf multiinstitutionelle Fallkonferenzen, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und abgestimmt zu handeln. Ein zentrales Anliegen – auch das wurde mehrfach gesagt – ist die Unterstützung von Betroffenen. Wir haben hier in Berlin die Servicestelle proaktiv. Damit wird sichergestellt, dass Opfer nach einer Anzeige nicht allein bleiben, sondern frühzeitig einen Zugang zu passenden Hilfsangeboten bekommen. – Nicht zuletzt spielt auch die Täterarbeit eine wichtige Rolle. Täterarbeit dient immer dem Opferschutz und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Prävention, denn Gewalt ist ein erlerntes Verhalten, das auch wieder verlernt werden kann – vorausgesetzt, dass die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zum Schluss noch einmal kurz: Gewalt gegen Frauen kennt schon längst keine Trennung mehr zwischen digitalem und analogem Raum. Die Folgen sind gravierend, wenn das Bild einer Frau digital manipuliert, ihre Identität missbraucht, sie öffentlich herabgewürdigt wird. Derjenige, der dafür verantwortlich ist, begeht Unrecht, und dieses Unrecht muss klar benannt und konsequent geahndet werden. Unser Maßstab ist klar – es wurde mehrfach gesagt; da stimme ich Ihnen zu – : Die Verantwortung darf nicht bei den Betroffenen bleiben, sondern in der Tat: Die Scham muss die Seite wechseln. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Wir als Berliner Senat stellen uns dieser Herausforderung entschlossen, rechtssicher und, da können Sie sicher sein, mit ganz klarem Fokus auf den Schutz der Betroffenen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
