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Marc Vallendar

AfD 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Baustein innerhalb eines Strafprozesses. Neben dem Opferanwalt ist sie mit Sicherheit eine gute und wichtige Ergänzung für Betroffene, die eine solche Beratung wünschen und eine solche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Geregelt ist allerdings alles schon in einem Bundesgesetz. Da ist dann die Frage, ob der Antrag, der an den einen oder anderen Punkten noch etwas unklar oder nebulös bleibt, denn wirklich weiterhilft. Die Vergütung ist auf Bundesebene in § 5 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung geregelt, auch die Höhe der Vergütung. Das heißt, wenn überhaupt, könnten Sie das Ganze nur im Rahmen einer Bundesratsinitiative verändern. Auch die Anforderungen an die Qualifikation sind schon im § 3 geregelt. Wir werden den ganzen Antrag ergebnisoffen im Ausschuss beraten, denke ich. Die Justizsenatorin wird uns mit Sicherheit Auskunft darüber geben können, wie die Situation in Berlin ist, und dann werden wir dementsprechend entscheiden. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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