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Florian Dörstelmann

SPD 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lehmann, der eigentlich hier zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen sollte, ist leider aus dringenden persönlichen Gründen daran gehindert, sodass ich das an seiner Stelle hier übernehme. Wir sprechen heute über Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Für sie ist jeder Gang in ein Polizeirevier oder einen Gerichtssaal ein erneuter Ausnahmezustand. Deshalb haben sie Anspruch auf einen Staat, der ihnen in dieser schwierigen Lage beisteht und sie stärkt. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür ein zentrales Instrument. Sie stabilisiert Betroffene, erklärt Abläufe, schützt vor Retraumatisierung und hilft, dass Straftaten überhaupt aufgeklärt werden können. Das ist eine zutiefst sozialdemokratische Ansatzweise. Menschen in der schwersten Lebenslage dürfen nicht im Stich gelassen werden. Ihnen auch in der oft einschüchternden Atmosphäre der Gerichte beizustehen, sollte sich von selbst verstehen. Darum sage ich auch: Die Ziele des Antrags von Grünen und Linken, nämlich klare Standards, bessere Vergütung, mehr Fachkräfte und niedrigschwelliger Zugang, sind richtig. Politik braucht aber natürlich auch die Redlichkeit, das anzuerkennen, was bereits aufgebaut wurde. Wer so tut, als stünde Berlin hier bei null, ignoriert die harte Arbeit der letzten Jahre, und das wäre nicht richtig. Berlin hat ein Verzeichnis anerkannter psychosozialer Prozessbegleiterinnen und -begleiter, geführt von der Justizverwaltung und regelmäßig aktualisiert, mit spezialisierten Angeboten, etwa für Kinder, Menschen mit Behinderung, und auch in verschiedenen Sprachen. Über die Servicestelle der Opferhilfe werden Betroffene nach der Anzeige aktiv über psychosoziale Prozessbegleitung informiert und weitervermittelt. Wir haben mit der Studie zur Situation gewaltbetroffener Frauen und Mädchen eine aktuelle Grundlage, die Lücken, aber auch Stärken des Hilfesystems deutlich beschreibt, und wir kooperieren bereits mit Fachverbänden und Trägern, deren Standards faktisch gesetzt sind. Der Ausbau ist nötig, aber wir fangen ganz sicher nicht bei null an. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Zur Vergütung: Ja, der bundesrechtliche Rahmen ist unzureichend, aber Berlin nutzt Spielräume und setzt sich in der Justizministerkonferenz für Verbesserungen ein, ganz im Sinne des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, bff. Unser sozialdemokratischer Anspruch ist klar: Wer professionelle Begleitung leistet, darf nicht in prekäre Verhältnisse gedrängt werden. Der Antrag beschreibt also vieles, das wir bereits begonnen haben, formuliert es aber so, als ob der Senat untätig sei und gewesen wäre. Ja, wir brauchen starke Rechte für Betroffene, verbindliche Standards, bessere Vergütung und einen niedrigschwelligen Zugang. Ich sage aber auch: Wir werden den Senat natürlich weiter daran messen, wie die psychosoziale Prozessbegleitung in Berlin Schritt für Schritt gestärkt wird, es ist allerdings auch schon viel geschehen. Denn eines ist klar: Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat, darf im Strafverfahren niemals allein gelassen werden. Das hat Kollegin Niemczyk schon gesagt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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