Aldona Maria Niemczyk
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt gehört zu den schwersten Straftaten, die vor allem Frauen erleben können. Für die Betroffenen bedeutet sie häufig nicht nur eine körperliche, sondern vor allem eine tiefe seelische Verletzung. Viele Opfer kämpfen noch lange nach der Tat mit Angst, Scham, Schuldgefühlen und dem Verlust von Vertrauen. Wenn ein Strafverfahren folgt, stehen Betroffene oft erneut unter enormen Druck. Sie müssen ihre Erlebnisse schildern, werden befragt und stehen und sehen sich teilweise auch mit dem Täter konfrontiert. Gerade in Verfahren wegen sexualisierter Gewalt kann das eine enorme Belastung darstellen. Deshalb ist die psychosoziale Prozessbegleitung ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Opferschutzes. Sie hilft Betroffenen, das Verfahren zu verstehen, sich darauf vorzubereiten und emotional stabil durch diese schwierige Zeit zu gehen. Für viele Opfer ist diese Unterstützung ein entscheidender Faktor, um überhaupt den Mut zu finden, Anzeige zu erstatten und vor Gericht auszusagen. Die CDU-Fraktion erkennt diese Bedeutung ausdrücklich an. Wir sind überzeugt, dass Opfer sexualisierter Gewalt im Strafverfahren nicht alleingelassen werden dürfen. Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch daran, wie er mit den Schwächsten umgeht. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass unsere Maßnahmen wirklich wirksam sind. In Berlin existieren bereits Strukturen der psychosozialen Prozessbegleitung. Diese wurden in den vergangenen Jahren aufgebaut und weiterentwickelt. Unser Anspruch muss es sein, diese bestehenden Angebote gezielt zu stärken, besser bekannt zu machen und den Zugang für Betroffene zu erleichtern. Unser Fokus muss klar sein: praktische Unterstützung für Opfer, insbesondere für Betroffene sexualisierter Gewalt. Das bedeutet niedrigschwellige Beratung, gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Hilfsorganisationen sowie eine verlässliche Finanzierung der bestehenden Angebote. Wir brauchen Lösungen, die direkt bei den Betroffenen ankommen, nicht zusätzliche Verwaltungsprozesse. Die CDU-Fraktion steht klar für einen starken Opferschutz und eine verlässliche psychosoziale Unterstützung im Strafverfahren. Den vorliegenden Antrag halten wir jedoch nicht für den richtigen Weg und lehnen ihn deshalb ab. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]
