Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herrmann hat gerade als Einbringer dieses Rahmengesetzes gesagt, es werde mit den Einbringern keine Vergesellschaftung geben. Ich glaube, viel mehr muss man zur Sinnlosigkeit dieses Gesetzes gar nicht sagen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Tobias Schulze (LINKE): Jawohl! – Sebastian Schlüsselburg (SPD): Die CDU hat das gesagt!] Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Vorgang ist allerdings so unglaublich ärgerlich und widersinnig, dass ich schon noch einmal ein bisschen tiefer darauf eingehen und uns allen – so viel Respekt vor dem Volk muss sein – die tatsächlichen Hintergründe vor Augen führen möchte. Fast 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner haben 2021 für die Vergesellschaftung der Bestände der großen Immobilienkonzerne gestimmt. [Frank-Christian Hansel (AfD): Sie wussten nicht, was sie tun!] Danach hat eine hochkarätig besetzte Expertenkommission gesagt: Jawohl, das ist rechtlich und wirtschaftlich machbar. Jetzt ist es die verdammte Pflicht des Senats und jeder Mehrheit in diesem Parlament, das Ergebnis dieses Volksentscheids umzusetzen, Feierabend, zumindest, wenn man demokratische Spielregeln ernst nimmt! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Was macht der Senat, was macht die Koalition stattdessen? – Erst mal wird bei zwei großen Wirtschaftskanzleien für 100 000 Euro ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die eine der beiden Kanzleien hat Vermieter bei der Klage gegen den Mietendeckel vertreten. Die zweite Kanzlei – das ist noch schlimmer – ist Greenberg Traurig, eine der größten Immobilienkanzleien, die es weltweit überhaupt gibt. Die hat Deutsche Wohnen und Vonovia beraten, also die Unternehmen, die hauptsächlich vergesellschaftet werden sollen. Deren Anwälte werden also damit beauftragt, für 100 000 Euro ein Gutachten darüber zu machen, ob die Vergesellschaftung zulässig ist oder nicht. Das ist so, als ob man die Anwälte von Pablo Escobar damit beauftragen würde, ein Gutachten darüber zu machen, ob Drogenschmuggel strafbar ist oder nicht. Es ist völliger Unsinn, und dafür werden 100 000 Euro bezahlt! [Beifall bei der LINKEN] Wenn man sich jetzt fragt: Kann man sich eigentlich als Senat und Koalition noch mehr zum Obst machen als durch dieses Gutachten? – Ja, kann man. Jetzt kommen wir zum Vergesellschaftungsrahmengesetz. [Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Ich habe noch zwei Minuten, deswegen will ich es nicht mehr allzu lang machen. [Michael Dietmann (CDU): Bravo!] Zwei hochkarätige Mitglieder der von diesem Parlament eingesetzten Expertenkommission, nämlich Herr Professor Rödl und Frau Professorin Mangold, haben zum Rahmengesetz schon alles gesagt, nämlich, dass es verfassungsrechtlich völliger Quatsch und vollkommen überflüssig ist. Es ist schon deswegen Quatsch, wenn man das so scharf formulieren will, weil es natürlich keine Rahmengesetze vom Gesetzgeber selbst geben kann. Kein Gesetzgeber kann sich selbst einen Rahmen für zukünftige Gesetze setzen. Deswegen, lieber Kollege Schlüsselburg, ist es auch einfach falsch, zu sagen: Wir dehnen durch das Rahmengesetz den Anwendungsbereich auf über 15 Prozent aus. Man macht mit dem Rahmengesetz gar nichts. Jeder neue Gesetzgeber kann irgendwelche Gesetze erlassen, wie er will. Er ist durch das Rahmengesetz weder gebunden, noch sind dadurch irgendwelche Fenster aufgestoßen. Es ist als Rahmengesetz einfach juristisch völlig nutzlos und unsinnig. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Letzter Punkt, da, finde ich, habt ihr wirklich einen Punkt. Wenn man jetzt sagt: Na ja, wir machen das Rahmengesetz nur als eine Art verkappten Gutachtenauftrag an das Bundesverfassungsgericht, wir machen das Gesetz, und dann schicken wir das an das Bundesverfassungsgericht, damit die das vorher prüfen können und uns so eine Art Gutachten machen und wir nicht in so eine Rechtswidrigkeitsfalle reinlaufen wie beim Mietendeckel – das ist ein Argument, dem kann ich folgen. Aber wenn man das ernst meint und nicht nur vorgeschoben, dann muss man doch dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorlegen, das tatsächlich die Immobilienbestände vergesellschaftet, also das Umsetzungsgesetz. Nur dann macht das doch Sinn. Irgendein anderes Gesetz vorzulegen, das gar nicht die Rechtsfragen beantwortet, die am Ende dem Bundesverfassungsgericht vorliegen werden, ist wirklich – da ist vielleicht das Wort Quatsch sogar noch viel zu zurückhaltend. Insofern werden wir natürlich dagegen stimmen. Am 20. September sind wieder Wahlen. Vielleicht haben wir dann eine Situation, in der wir wirklich zur Umsetzung des Volksentscheids kommen. Ich glaube, Berlin hat das bitter nötig! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
