Alexander Herrmann
Nein, vielen Dank! Ich bin auch gleich durch, das passt schon. – Die Vergesellschaftung darf zudem auch kein Selbstzweck sein. Sie darf nicht aus rein ideologischen Gründen erfolgen, sodass ein auf Dauer aus dem Staatshaushalt zu zahlender Aufwand entsteht. Vergesellschaftungsziel darf vielmehr nur die Stärkung des Gemeinwohls sein. Bereits die damit einhergehende Frage, ob Wohnungen überhaupt, wie in der politischen Debatte gefordert, auch nur theoretisch vergesellschaftet werden könnten, ist rechtlich höchst umstritten. Das hat der Kollege eben in der Kürze der Zeit nicht noch einmal ausführen können. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Als CDU-Fraktion sehen wir dies weiterhin kritisch. Wir können diesen schmerzlichen Weg angesichts dieser Bedenken letztlich überhaupt nur gehen, weil wir vereinbart haben, dass dieses Rahmengesetz verfassungsgerichtlich überprüft wird. Die fachkundige Kontrolle des Rahmengesetzes durch die dafür berufene Stelle ist damit sichergestellt. Als CDU-Fraktion bekennen wir uns klar zum Grundgesetz und der darin verankerten sozialen Marktwirtschaft. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf stimmen wir daher allein unter der Maßgabe meiner vorstehenden Ausführungen zu. Meine Bauchschmerzen bleiben. [Beifall bei der CDU]
