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Alexander Herrmann

CDU 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer daheim an den Empfangsgeräten! – Hier vor Ort ist gerade niemand. – Liebe Frau Kollegin Schmidberger, Sie haben gesagt, Sie wollen ganz wenig sagen, und am Ende waren es dann doch zumindest viele Worte; aber das kennt man ja von Ihnen. [Zurufe von Benedikt Lux (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Ich will nur ganz kurz darauf hinweisen, bevor ich auch noch einmal zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf ausführe: Es waren ja Rot-Rot und auch Rot-Grün, die in dieser Stadt Immobilienbestände aus dem kommunalen Bestand in private Hand gegeben haben. [Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Richtig!] So viel Ehrlichkeit sollte doch in so einer Debatte auch notwendig sein. Als Opposition kritisieren Sie dieses Gesetz. Um es vorwegzunehmen: Auch ich habe nach zwei Lesungen weiterhin verfassungsrechtliche und auch politische Bauchschmerzen bezüglich dieses Rahmengesetzes. Letztlich wird ein Verfassungsgericht über all die im Raum stehenden Fragen entscheiden. Dieses Rahmengesetz ist ausschließlich die Umsetzung einer Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages mit der SPD und ganz sicher kein politischer Vorstoß der CDU. Das habe ich auch schon in der Lesung im Ausschuss deutlich gemacht. [Beifall bei der CDU] – Vielen Dank! Da ist die Rückendeckung der eigenen Fraktion. – Politik ist immer und in den aktuellen Zeiten ganz besonders auch das Finden von Kompromissen. Als im Wettbewerb stehende Parteien mit unterschiedlichen und in dieser Frage sogar stark inhaltlich abweichenden Positionen müssen wir uns letztlich auf etwas verständigen [Frank-Christian Hansel (AfD): Mit uns wäre es leichter!] und am Ende diese Vereinbarung gemeinsam umsetzen. Für mich und meine Kollegen in der CDU ist dieser Weg dennoch kein leichter. Für die Funktionsfähigkeit der Demokratie und aufgrund des Gebots der Vertragstreue werden wir diesem Gesetz heute zustimmen. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD)] – Ja, da ist der Applaus verhalten, aber wir sind vertragstreu. – Ich betone jedoch ausdrücklich, dass wir politisch nicht hinter den Zielen des Gesetzes und erst recht nicht hinter den auch in der heutigen Lesung bereits vom Kollegen Schlüsselburg wieder geäußerten politischen Absichten, insbesondere der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, stehen. [Antje Kapek (GRÜNE): Das wäre sonst gar nicht rübergekommen!] Eine Vergesellschaftung oder gar Enteignung von Wohnungen wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Denn diese Frage, dieses Thema löst am Ende nicht das Wohnungsproblem. Da hilft nur das Instrument Bauen, und das verhindern Sie an vielen Stellen in der Stadt. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Schöne Grüße an Ihre Genossinnen in Marzahn-Hellersdorf, wo Wohnungsbau durch städtische Gesellschaften mit obskuren Instrumenten verhindert wird! Man greift zu populistischen Maßnahmen, um sich dort beim Bürger anzudienen. Das ist der falsche Weg, aber das an dieser Stelle nur als Einschub. Unabhängig von dieser politischen Grundhaltung stehen hier der Möglichkeit der Vergesellschaftung – einem praktisch bislang nicht erprobten Instrument – auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Für uns ist daher absolut klar, dass die nach dem Grundgesetz grundsätzlich mögliche Vergesellschaftung stets verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Die Entschädigung muss sich zudem auch stets im Einklang mit der Rechtsprechung zur Enteignungsentschädigung nach Artikel 14, Absatz 3 Grundgesetz am Verkehrswert orientieren. Auch das ist wichtig: am Verkehrswert.

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