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Dr. Claudia Wein

CDU 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Meine liebe Frau Kollegin! Die Situation ist die, dass die Opfer flächendeckend in der Stadt Hilfe suchen und dass wir mit einer reinen Zentralisierung hier nicht weiterkommen, sondern wir brauchen breit aufgestellt das Wissen in den Krankenhäusern und eine gute Bevölkerungsinformation, wohin sie sich wenden können. Zentralstrukturen in einer Stadt mit vier Millionen Einwohnern sind nicht unbedingt die besten Lösungen. [Beifall bei der CDU] Ich gehe jetzt wieder zu meinem Text zurück. Ein zentraler Punkt unseres Antrags ist die Frage, wie der Zugang zu medizinischer Hilfe noch niedrigschwelliger und sicherer gestaltet werden kann. Wir schlagen vor zu prüfen – es geht erst einmal um Prüfung – , ob separate Eingänge mit Klingel eingerichtet werden können, über die Betroffene anonym Zutritt zu einem Krankenhaus erhalten. Das mag auf den ersten Blick wie eine ganz kleine Maßnahme wirken, kann für die Betroffenen aber einen großen Unterschied ausmachen. Hier spielt allerdings die räumliche Struktur, die Lagestruktur von Krankenhäusern eine große Rolle. Nicht immer passt eine Klingel. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt besteht die reale Gefahr, dass Täter versuchen, ihre Opfer zu kontrollieren oder daran zu hindern, Hilfe zu suchen. Auch da spielt es wieder eine Rolle, wo sich die Hilfe befindet. Ein diskreter Zugang kann hier Sicherheit schaffen. Deshalb soll nämlich auch geprüft werden, ob eine zentrale Rufnummer, also telefonisch, eingerichtet werden kann. Es ist wesentlich schwerer zu kontrollieren, ob eine Frau so etwas nutzt. Eine solche Nummer könnte Betroffenen Orientierung geben und sie gezielt an Krankenhäuser weiterleiten, die entsprechende Unterstützung anbieten. Wichtig ist dabei, dass das alles praktikabel sein muss. Es muss im Alltag funktionieren, und zwar in der ganzen Stadt, sowohl für Betroffene wie auch für die Krankenhäuser selbst. Genau deshalb beauftragen wir den Senat mit einer sorgfältigen Prüfung gemeinsam mit der Berliner Krankenhausgesellschaft. Ich komme jetzt noch mal zur gerichtsfesten Dokumentation. Das bedeutet nämlich, dass die Spurensicherung sicher und zuverlässig und nach klaren Standards ausgeführt werden muss, damit sie auch verwendet werden kann. Damit ist es wichtig, dass die Spuren frühzeitig gesichert werden. Sie können später entscheidend sein, wenn sich Betroffene vielleicht dann doch auch verspätet entschließen, rechtliche Schritte einzuleiten. Berlin verfügt mit der Gewaltschutzambulanz über eine Einrichtung, die bundesweit als Vorbild gilt. Darauf wurde schon Bezug genommen. Sie ist nun allerdings nicht rund um die Uhr sozusagen geöffnet. Da kommen dann wieder die Krankenhäuser ins Spiel. Schulung und Zusammenarbeit spielen also eine sehr große Rolle, damit die Verfahren funktionieren. Wir wollen mit den Krankenhäusern in Landesträgerschaft beginnen, erwarten aber, dass sich auch weitere Krankenhäuser anschließen, weil es sich um ein äußerst wichtiges Vorhaben handelt. Die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen, Gewaltschutzambulanz, weiteren Institutionen ist selbstverständlich auch erforderlich und muss dann weiter aufgebaut werden. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und Straftaten konsequent zu verfolgen. Mit diesem Antrag gehen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Wir prüfen, wie Berlin den Zugang zur Hilfe verbessern und gleichzeitig dafür sorgen kann, dass Beweise gesichert werden. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)]

Alle Reden von Dr. Claudia Wein Protokoll ↗