Dr. Claudia Wein
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kehre jetzt noch einmal stärker zu dem vorliegenden Antrag zurück [Beifall bei der CDU und der AfD – Jeannette Auricht (AfD): Ja!] und sehe zu, dass wir noch einmal besprechen, worum es hier geht. Gewalt hinterlässt Spuren körperlich, seelisch und oft auch rechtlich. Doch viel zu häufig gehen entscheidende Beweise verloren, weil sie nicht rechtzeitig oder nicht gerichtsfest dokumentiert werden. Unser Antrag greift deshalb konkrete Wünsche von Betroffenen auf. Wir wollen prüfen, wie Berliner Krankenhäuser Gewaltfolgen besser dokumentieren können, Spuren sichern und Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zur Hilfe ermöglichen können. Wer Opfer körperlicher Gewalt geworden ist, befindet sich häufig in einer extrem belastenden Situation. Viele Betroffene stehen unter Schock, haben Angst vor dem Täter oder sind unsicher, welche Schritte sie gehen wollen. In dieser Situation ist das Krankenhaus oft der erste Ort, an den sich Betroffene wenden. Dort suchen sie medizinische Hilfe, manchmal aber auch Schutz und Orientierung. Genau deshalb tragen Krankenhäuser eine besondere Verantwortung. Sie sind häufig die erste Institution, die mit den Folgen der Gewalt konfrontiert wird. Sie können entscheidend dazu beitragen, dass Betroffene später die Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen. Doch wir wissen auch, der Zugang zur Hilfe ist nicht immer einfach. Manche Betroffene zögern, ein Krankenhaus zu betreten, weil sie befürchten, erkannt zu werden oder sogar dem Täter zu begegnen. Andere wissen schlicht nicht, wohin sie sich wenden können. Deshalb setzt unser Antrag genau hier an.
