Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Franco! Es ist in der Tat natürlich richtig: Es gibt ein formelles Weisungsrecht, von dem ich noch nie Gebrauch gemacht habe, seitdem ich da bin. Zweitens: Dieser Fall ist bei mir im Hause genauso behandelt und bearbeitet worden wie alle anderen Fälle auch. Das bedeutet, dass ich bei Verfahren entsprechend informiert werde, ob nun Anklage erhoben wird oder nicht. In dem Fall ist es genau so gelaufen: Ich bin über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden und ich sehe überhaupt gar keinen Anlass, nachzufragen, ob die Staatsanwaltschaft dieses und jenes berücksichtigt hat. Das tue ich ja auch in allen anderen Fällen nicht. – Vielen Dank!
