Dr. Felor Badenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde gerne zu unserem Thema zurückkommen wollen, dem Thema der Aktuellen Stunde. [Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Das Thema ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und die Frage, welche Maßnahmen im Bereich der Justiz veranlasst worden sind. [Harald Laatsch (AfD): Fake-News-Senatorin!] Verantwortungsvolle Politik beginnt in der Tat mit einem klaren Blick auf die Wirklichkeit, und die Wirklichkeit ist, dass unsere Stadt ein Knotenpunkt international agierender krimineller Netzwerke und deren lokaler Ableger ist. – Das wurde hier schon mehrfach angesprochen: Wir haben ein aktuelles Lagebild zur OK, das Innensenatorin Spranger Anfang Februar vorgestellt hat. Dieses Lagebild zeigt die Dimension sehr deutlich. Wir haben allein im Jahr 2024 einen Schaden von rund 6,9 Millionen Euro durch die Organisierte Kriminalität gehabt. Es sind aktuell 55 Ermittlungskomplexe im Bereich der OK anhängig. Mehr als die Hälfte dieser Verfahren weist einen internationalen Bezug auf. Insofern zeigen die Fakten, dass wir es mit hochprofessionellen, häufig international vernetzten Strukturen hier zu tun haben. Wir im Senat, insbesondere die Innensenatorin und ich, haben die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu einem Schwerpunkt gemacht, mit dem Ziel, kriminelle Netzwerke nachhaltig zu schwächen und rechtsfreie Räume konsequent zu schließen. Was haben wir bereits im Bereich der Justiz unternommen? – Wir haben unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, sei es personeller Art, sei es organisatorisch, aber auch in rechtlicher Hinsicht. Das wurde schon mehrfach gefordert. Einige dieser Maßnahmen, die Sie alle richtigerweise angesprochen haben, sind bereits umgesetzt worden, denn wir haben die Staatsanwaltschaft und auch die Amtsanwaltschaft in den letzten drei Jahren personell massiv verstärkt. Wir haben gleichzeitig spezialisierte Strukturen aufgebaut, die einen ganz klaren Schwerpunkt legen, nämlich auf die Vermögensabschöpfung. Beispielsweise haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine neue Abteilung für Organisierte Wirtschaftskriminalität. Wir haben zwei neue Abteilungen eingerichtet, [Harald Laatsch (AfD): Ihr habt keine Ergebnisse!] nur für die Vermögensabschöpfung. Wir haben eine neue Abteilung für die Vermögensabschöpfung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bei der Amtsanwaltschaft eingerichtet sowie ein eigenes Referat bei mir in der Senatsverwaltung, das sich mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität intensiv beschäftigt. Genau dieses Referat koordiniert und unterstützt in rechtlicher Hinsicht, wenn es um Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung geht. Zentrales Instrument – das wurde hier mehrfach angesprochen – sind Verbundeinsätze mit der Polizei, dem Zoll, der Steuerfahndung, aber auch mit den Bezirken. Die Maßnahmen zeigen aus meiner Sicht doch eine ganz deutliche, spürbare Wirkung. Allein aufgrund der Einsätze im letzten Jahr sind Einziehungsgelder in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro in Bearbeitung. Der Ansatz bei diesen Maßnahmen, bei diesen Verbundeinsätzen ist klar: Da geht es darum, dass man kriminelle Strukturen systematisch unter Druck setzt durch konsequente Einziehung illegalen Vermögens. Dass dieser Weg der richtige ist, zeigen auch die Zahlen im strafrechtlichen Bereich. Wir haben im Jahr 2023 die Vermögensabschöpfung im strafrechtlichen Bereich bei 4,9 Millionen Euro gehabt, 2024 hatten wir schon 8,8 Millionen Euro, die eingezogen werden konnten, das heißt, nahezu eine Verdopplung, und 2025 knapp 22 Millionen Euro. Wenn man sagt, da ist bislang noch wenig geschehen, dann muss ich anhand der Zahlen und Faktenlage ausdrücklich widersprechen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD)] Wir ziehen also nicht nur die Täter strafrechtlich zur Verantwortung, sondern wir entziehen ihnen die finanzielle Grundlage. Denn man sieht bei der Organisierten Kriminalität, dass sie sich schon längst nicht mehr auf klassische illegale Märkte beschränkt, sondern sie weitet ihre Geschäftsfelder zunehmend aus, sei es durch Drogenlieferdienste, den Betrieb illegaler Geldspielgeräte oder den illegalen Vertrieb von E-Zigaretten. Besorgniserregend, auch das ist angesprochen worden, ist zudem die zunehmende Bewaffnung in der Szene. In der Tat hat sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl eingesetzter Schusswaffen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Auch die Fälle der vergangenen Wochen zeigen deutlich, dass die Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen wächst und damit auch das Risiko, dass möglicherweise irgendwann mal unbeteiligte Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden. Was haben wir in rechtlicher Hinsicht getan? – Wir haben mehrere Initiativen auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Hawala-Banking. Was ist das Hawala-Banking? – Dahinter verbirgt sich ein informelles, auf Vertrauen basierendes Transfersystem, über das Vermögenswerte über Grenzen und Kontinente hinweg bewegt werden, und das Ganze außerhalb des regulären Finanzsystems. Gerade deshalb ist das Hawala-System für kriminelle Strukturen besonders attraktiv, sei es für Geldwäsche, Menschenhandel, Zuhälterei oder Terrorfinanzierung. Hier ist ganz klar und deutlich der Bundesgesetzgeber gefordert. Wir brauchen in dem Bereich eine klare gesetzliche Grundlage, um die enormen Summen, die über solche Systeme illegal bewegt werden, konsequent einziehen zu können. Ich habe hierfür einen entsprechenden Antrag auf der Justizministerkonferenz erfolgreich eingebracht. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)] Ein weiteres Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität ist der Bereich Autovermietungen – auch das ist angesprochen worden – , und zwar Autovermietungen, wo es Verbindungen zur OK-Szene gibt. Denn wir sehen, dass gerade Mietfahrzeuge immer wieder gezielt für Straftaten eingesetzt werden, sei es für Raubüberfälle, Drogenkurierfahrten, Schleusungen, aber auch illegale Autorennen. Insofern haben wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Denn klar ist, wenn Fahrzeuge zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden, müssen sie im Rahmen eines rechtsstaatlichen strafrechtlichen Verfahrens eingezogen werden können, auch wenn sie formal einem Dritten gehören. Das ist zwar heute grundsätzlich möglich, aber die Praxis zeigt, dass dieses Instrument kaum greift. Denn Voraussetzung dafür ist ein leichtfertiges Verhalten des Vermieters als Eigentümer des Fahrzeugs. Genau hier liegt das Problem, denn viele Vermieter, das sieht man in den unterschiedlichen Fallkomplexen, organisieren ihre Geschäftsmodelle über ganze Ketten von Untervermietungen. Das heißt, am Ende weiß angeblich niemand mehr, welches Fahrzeug von wem für welche Straftaten genutzt wurde. Diese Konstruktionen sind kein Zufall, sondern sie sind bewusst so angelegt, damit Verantwortung verschwimmt und strafrechtliche Konsequenzen am Ende ins Leere laufen. Genau diese Lücke wollen wir mit dem konkreten Gesetzesentwurf, den wir eingebracht haben, schließen, und ich freue mich sehr, dass genau dieser Entwurf am vergangenen Freitag im Bundesrat angenommen worden ist. [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Auch beim illegalen Glücksspiel besteht aus unserer Sicht rechtlicher Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns auf der Justizministerkonferenz für eine konsequente Bekämpfung illegal betriebener Geldspielautomaten eingesetzt. Denn hier erzielt die OK teilweise bis zu 5 000 Euro pro Gerät im Monat. Zugleich, auch das darf nicht vernachlässigt werden, dienen diese Automaten als Instrumente der Geldwäsche, um kriminelle Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einbringen zu können. Nach den Reden der Rechtspolitikerinnen und -politiker hier glaube ich, sind wir uns einig, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität keine parteipolitische Frage ist, sondern eine Frage der Stärke und der Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Frau Dr. Vandrey, Sie hatten es vorhin angesprochen, in der Tat ganz richtig, auch Herr Valgolio hat es angesprochen: Da geht es um das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Wenn man sieht, dass auch hier in Berlin kriminelle Strukturen ihren illegal erworbenen Reichtum offen zur Schau stellen, dann stellt sich natürlich die Frage: Sind wir eigentlich als Rechtsstaat stark genug, die richtigen Antworten zu geben? – Meine Antwort, unsere Antwort des Senats lautet ganz klar Ja, und zwar durch konsequente Vermögensabschöpfung. Es ist vorhin schon angesprochen worden, die Innensenatorin hat 2023 auf der Innenministerkonferenz in einem Antrag gesetzgeberisches Handeln gefordert. Es gibt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Vermögensabschöpfung unter Leitung von Berlin und Bremen, die in ihrem Abschlussbericht zu einem relativ klaren Ergebnis kommt, nämlich: Wir brauchen eine rechtssichere Beweislastregelung. Ich begrüße ausdrücklich, dass auch die Bundesregierung diesen Ansatz in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bekräftigt hat. Berlin geht nun den nächsten Schritt. Gestern hat der Rechtsausschuss des Bundesrates unserem Gesetzesentwurf zur Beweislastumkehr zugestimmt. Damit ist für diese lang diskutierte Reform ein aus meiner Sicht wichtiger gesetzgeberischer Durchbruch für das Land Berlin gelungen. Warum ist das notwendig? – Weil die OK ihre Gewinne verschleiert; weil Luxusgüter, Bargeld oder Immobilien sich am Ende eines strafrechtlichen Verfahrens nicht ganz eindeutig einer konkreten Straftat zuordnen lassen. Nach geltendem Recht ist es so, dass der Staat diesen Nachweis für jeden einzelnen Vermögensgegenstand erbringen muss. In der Praxis führt aber genau dieser Ansatz dazu, dass offensichtlich kriminelle Vermögenswerte nicht eingezogen werden können. An dieser Stelle setzt unser Vorschlag an. Künftig soll es so sein, dass unter klar definierten Voraussetzungen die Vermutung angestellt wird, dass bestimmte Vermögenswerte aus Straftaten stammen, wenn deren Wert in einem groben Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen steht. Das ist nur eine Vermutungsregelung, das heißt, die betreffende Person hat natürlich die Möglichkeit, plausibel die legale Herkunft darzulegen. Selbstverständlich, und da muss ich Ihnen widersprechen, Frau Dr. Vandrey, bleibt die Unschuldsvermutung unberührt, denn es geht nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um die erweiterte selbstständige Einziehung, die tatsächlich an zivilrechtliche Grundsätzen angelehnt ist. Das heißt, Ziel der erweiterten selbstständigen Einziehung ist, rechtswidrig erlangte Vermögenswerte dem Betroffenen wieder zu entziehen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Derya Çağlar (SPD), Torsten Schneider (SPD) und Jörg Stroedter (SPD)] Ganz wichtig: Das ist kein selbstständiges Verfahren, sondern dieses Verfahren, diese Regelung gilt ausschließlich bei schwerer Kriminalität, sei es Geldwäsche, sei es Menschenhandel, sei es Zuhälterei oder Terrorismusfinanzierung. Sie ist relativ klar begrenzt. Sie ist aus unserer Sicht verhältnismäßig ausgestaltet und auch mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar. – Den Hinweis des Abgeordneten Valgolio nehme ich an der Stelle sehr gerne mit. Sollte die Konstellation, die Sie vorhin angesprochen haben, von unserer Initiative nicht umfasst seien, dann kann ich Ihnen zusagen, dass wir genau in dem Bereich, den Sie vorhin angesprochen haben, auch tätig werden. Was bedeutet das jetzt ganz konkret? – Ich würde gerne nur ganz kurz einen Beispielfall aus der Praxis darstellen, damit klar wird, was eigentlich damit beabsichtigt wird. Stellen Sie sich folgende Fallkonstellation vor: Gegen eine Person wird wegen des Verdachts beispielsweise des illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Die Polizei durchsucht die Wohnung. Es werden zwar keine Waffen gefunden, aber stattdessen entdecken die Beamten Bargeld in Höhe von 100 000 Euro. Die Person ist einschlägig vorbestraft und hat kein eigenes Einkommen. Woher das Geld stammt, dieses Bargeld in Höhe von 100 000 Euro, kann die Person nicht erklären. Deshalb wird das Geld sichergestellt. Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Im Verfahren hat der Angeklagte natürlich die Möglichkeit, zu schweigen. Am Ende, wenn dem Staat der Nachweis nicht gelingt, muss die Staatsanwaltschaft, was auch richtig ist, das Verfahren einstellen, weil sie keine konkrete Straftat nachweisen kann, aus der das Geld stammt. Aber was passiert mit dem sichergestellten Geld? Wie kommt jemand, der kein eigenes Einkommen hat, zu 100 000 Euro? Nach geltendem Recht reicht dieser offensichtliche Verdacht nicht aus. Das heißt, wenn in einem gerichtlichen Verfahren Restzweifel bleiben, muss das Bargeld zurückgegeben werden, selbst wenn alles auf eine illegale Herkunft hindeutet. Genau an der Stelle, nur an der Stelle, setzt unser Gesetzesentwurf an. An der Stelle soll die Vermutungsregelung eingreifen. Mit dieser Beweislastumkehr, glaube ich, kann man sagen, geht Berlin voran. Berlin ist das erste Bundesland, das einen konkreten Gesetzesvorschlag erarbeitet hat. Die Initiative ist aus unserer Sicht, aus Sicht des Senats, rechtsstaatlich geboten, verfassungsrechtlich sauber und auch in der Sache längst überfällig. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)]
