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Alexander Bertram

AfD 12.02.2026 Sitzungen 19/80

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kollegen! Auch wir haben im Ausschuss und hier im Plenum bereits mehrmals darauf gepocht, dass wir endlich die novellierte Baumschutzverordnung zu sehen bekommen, auch schon vor der Verabschiedung des Volksentscheids Baum. Denn bisher hatten wir es in der Tat immer nur mit einer bloßen Ankündigung zu tun, dass diese Baumschutzverordnung bald in geänderter Fassung auch einmal dem Parlament zugestellt werden soll. Man muss sagen, und das ist eigentlich das Spannende, dass diese ganze Debatte um die Baumschutzverordnung äußerst bemerkenswert ist, denn wir reden über diese Baumschutzverordnung ja nicht erst, seit wir uns mit dem Volksentscheid befassen. Im Juni 2025 – ich kann mich noch gut daran erinnern – hatten wir dazu eine sehr interessante Debatte im Umweltausschuss, als nämlich der Senat, damals noch mit Staatssekretärin Behrendt, die Novellierung der Baumschutzverordnung angekündigt und uns auch schon die Eckpunkte genannt hatte, was genau in der neuen Baumschutzverordnung stehen soll. Da wurde uns gesagt: Bäume sollen dann wieder ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern geschützt werden. Es sollen weitere Gehölzarten, wie Eibe, Wacholder, Waldkiefer und Esskastanie, als schutzwürdig aufgenommen werden. Es sollen Baumkataster zum besseren Monitoring geschaffen werden. Die Ausnahme zur Fällung soll weiter eingeschränkt werden, und es soll vor allen Dingen schwieriger werden, sich mit Geldzahlungen von der Pflicht zur Nachpflanzung freizukaufen. Das waren alles gute Punkte, und wir haben damals auch fraktionsübergreifend gesagt, dass wir die Richtung gut finden. Auch die Verbände, die da waren, waren tatsächlich sehr überrascht von diesem Elan und davon, wie engagiert der Senat bei dieser Novellierung der Baumschutzverordnung vorgeht. Jetzt war man diesen Elan gerade in dem Bereich nicht so wirklich gewohnt, das gehört auch dazu. Wenn man sich den zeitlichen Ablauf so anschaut, dann geht einem doch ab und zu ein Licht auf, denn in der entsprechenden Ausschusssitzung im Juni war der Senat noch gegen den Volksentscheid Baum und hat deshalb versucht, argumentativ schnell mit dieser Ankündigung vorzubauen, warum man sich gegen den Volksentscheid positioniert. Davon will die Koalition und davon will der Senat wahrscheinlich heute gar nicht mehr viel wissen, wenn wir darüber sprechen. So viel Wahrheit muss sein. Darum hatte der Senat damals auch einen sehr kuriosen Zeitplan vorgelegt. Denn obwohl man im Juni des letzten Jahres diese Eckpunkte bereits im Ausschuss angekündigt und auch die Öffentlichkeit über die Presse darüber informiert hatte, wurde gesagt, dass man erst im nächsten Jahr, also 2027, den Entwurf für die Baumschutzverordnung vorlegen wollte. Darum finde ich es gar nicht schlecht, dass ein bisschen Skepsis in dem Bereich angebracht ist, denn so ganz ernst genommen werden will man ja an der Stelle auch. Die Begründung war damals: Die Verbändebefassung dauert so lange, darum kann man erst 2027 ein entsprechendes Papier vorlegen. Ich freue mich auf jeden Fall, wenn wir über das Thema noch einmal im Ausschuss sprechen. Wir sollten das auch recht bald tun, denn gerade bei diesem Senat mit den Ankündigungen und was am Ende übrig bleibt, ist doch eine gehörige Portion Skepsis angebracht. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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