Olaf Schenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion! Man fragt sich schon, warum Sie sich eigentlich so viel Arbeit für einen Antrag machen, der inhaltlich schlicht überflüssig ist. [Beifall bei der CDU] Sie fordern den Senat zu etwas auf, wozu er gesetzlich bereits verpflichtet ist. Mit Ihrer Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung erwecken Sie zudem den Eindruck, als würde der Senat untätig bleiben. [Benedikt Lux (GRÜNE): Na ja, zutreffend, oder? – Zuruf von Heiko Melzer (CDU) – Franziska Leschewitz (LINKE): Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!] Das entspricht nicht den Tatsachen. Ein Blick in das Berliner Klimaanpassungsgesetz genügt. Dort heißt es ausdrücklich: „Der Senat regelt binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Änderung der Baumschutzverordnung vom 11. Januar 1982 … oder durch Erlass einer weiteren Rechtsverordnung …“ Das Gesetz wurde am 3. November 2025 beschlossen. Die gesetzliche Frist läuft. Von einer Verzögerung kann also keine Rede sein. Der Senat handelt im vorgesehenen Zeitrahmen; nicht früher, nicht später. Ihr Antrag wiederholt darüber hinaus Selbstverständlichkeiten, etwa den Hinweis, dass Maßnahmen anderer Gesetze von den Verboten der Baumschutzverordnung unberührt bleiben. Das ist bereits geltende Rechtslage. Eine zusätzliche parlamentarische Aufforderung entfaltet weder eine neue Steuerungswirkung, noch schafft sie irgendeine rechtliche Klarheit. Der Gesetzgeber hat mit § 21 des Klimaanpassungsgesetzes einen klaren und verbindlichen Rahmen gesetzt. Dieser Rahmen ist ausreichend, eindeutig und rechtlich bindend. Eine erneute Aufforderung durch das Parlament ist weder sachlich notwendig noch juristisch geboten.
