Johannes Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute vorliegende Antrag zu den Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd und Urbane Mitte Nord ist ein Paradebeispiel dafür, wie Stadtentwicklung nicht funktionieren sollte. Er zeigt zugleich, wie richtig es war, dass der Senat diese Verfahren an sich gezogen hat. Warum? – Weil die Flächen, über die wir hier sprechen, Bestandteil eines städtebaulichen Rahmenvertrages aus dem Jahre 2005 sind. Dieser Vertrag wurde nicht über die Köpfe hinweg geschlossen, sondern der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg saß mit am Tisch, hat diesen Vertrag mit unterschrieben. Vertragspartner waren Flächeneigentümer, Bezirk und in persona grüne Bezirksamtsmitglieder. Der Bezirk saß also von Anfang an mit am Tisch, hat verhandelt, hat zugestimmt. Wer verhandelt und unterschreibt, trägt auch eine Verantwortung für das Ergebnis. Der vorliegende Rahmenvertrag hat zwei wesentliche Elemente: erstens, die Übertragung der Flächen für den heutigen Park am Gleisdreieck, zweitens, die Ausweisung und Realisierung von vier Baufeldern im Bereich der Urbanen Mitte. Wir reden konkret beim Thema Urbane Mitte Süd übrigens von zwei Häusern, 25 Meter und 49 Meter. Nur ein Fünftel der Gesamtfläche, nicht des Parks, sondern der Gesamtfläche, die damals verhandelt wurde, steht zur Bebauung. Der Rest ist der Park, bleibt der Park, bleibt Freiraum, bleibt entsprechend Lebensqualität. Im Übrigen ist es genau das, was Sie heute hier vermeintlich gefährdet sehen, was es ohne diesen städtebaulichen Rahmenvertrag damals gar nicht gegeben hätte. [Beifall von Stefan Häntsch (CDU) – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Auch das Verfahren selbst war umfassend. Es gab ein Werkstattverfahren, es gab einen Masterplan; all das unter Federführung des Bezirkes. 2023 gab es einen zusätzlichen städtebaulichen Vertrag. Darin geregelt: Realisierungswettbewerb mit klaren Nachhaltigkeitsvorgaben. All das, was Sie hier im ersten Punkt Ihres Antrages fordern, dass das Thema Auswirkungen auf den Park mit berücksichtigt wird, wird bereits bei diesen Realisierungswettbewerben vorgesehen. Der vorliegende Antrag ist mit „Neustart“ überschrieben, fordert aber in Teilen einen einseitigen Vertragsbruch durch das Land Berlin. Die Botschaft des Landes Berlin darf nicht sein: Wir schließen Verträge, wir profitieren von ihnen, etwa durch die Entstehung dieses beliebten Parks, und Jahre später erklären wir dann einseitig, dass die Hälfte dieses Vertrages uns nichts mehr angeht. – Sie gehen mit Ihrem Antrag leichtfertig über die Fragen des Themas Entschädigung hinweg; auch die Fragen der Entwicklung der S21 ignorieren Sie vollständig. Das Thema Entschädigung ist nämlich ein bisschen umfassender als nur ein Rechtsgutachten. Sie wissen, dass es vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments auch ein Gutachten gibt, das andere Ergebnisse erzielt. So schafft man in jedem Fall keine Verlässlichkeit, so schafft man kein Vertrauen, und so schafft man vor allen Dingen auch keine gute Stadtentwicklung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD) und Jörg Stroedter (SPD)]
