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Marc Vallendar

AfD 12.02.2026 Sitzungen 19/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten den Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2024. Auch von meiner Fraktion erfolgt der Dank an Frau Kamp und ihr Team von Mitarbeitern für die Erstellung dieses umfangreichen Berichts. [Beifall bei der AfD] Dieser Bericht verdient eine gründliche Auseinandersetzung, denn er dokumentiert nicht nur Einzelfälle, sondern ein systematisches Muster. Berlin hat beim Datenschutz und bei der Informationsfreiheit kein Erkenntnisproblem; Berlin hat ein Umsetzungsproblem. Dieses Umsetzungsproblem zieht sich durch drei zentrale Bereiche, auf die ich hier kurz eingehen möchte. Erstens, digitale Souveränität: Da wurde viel angekündigt und nichts geliefert. Frau Kamp widmet dem Thema ein eigenes Kapitel unter der Überschrift "Quo vadis?" und fragt, wie sieht Berlins Digitalstrategie für die Zukunft aus? Ihre Antwort ist ernüchternd. Der Senat hat Open-Source-Lösungen angekündigt, einen BerlinPC versprochen. Passiert ist nichts. Stattdessen migriert die Verwaltung auf Windows 11, weil die Fachverfahren weiterhin auf Microsoft Clients angewiesen sind. Das ist keine Digitalstrategie, das ist Abhängigkeitsverwaltung. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Hinzu kommt, die Beauftragte musste zusammen mit dem ITDZ einen Standardprozess Datenschutz entwickeln, weil Behörden bei Digitalisierungsprojekten nicht einmal erklären konnten, ob überhaupt personenbezogene Daten betroffen sind. Die Rolle der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist vielerorts nicht einmal bekannt. Das heißt im Klartext, in der Berliner Verwaltung werden Digitalisierungsprojekte aufgesetzt, ohne dass jemand fragt, welche Daten dabei verarbeitet werden und ob das überhaupt rechtmäßig ist. Parallel dazu gründet der Senat eine Taskforce Künstliche Intelligenz. Das klingt modern, aber die Beauftragte stellt klar, Rechtsgrundlagen für KI-Training mit Verwaltungsdaten fehlen. In ersten Prüfverfahren wurden bereits Datenschutzverstöße festgestellt bei Unternehmen, die personenbezogene Trainingsdaten ohne wirksame Zweckbindung verwendet haben. Zweitens: Sicherheitstechnik braucht Rechtsstaatlichkeit. Der Bericht dokumentiert einen weiteren bemerkenswerten Fall. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eingesetzt, mit fest installierten und mobil, auf Fahrzeugen betriebenen Kameras, die Bilder von Personen erstellen und biometrisch abgleichen können. Die Beauftragte stellt klar: Die herangezogenen Normen der Strafprozessordnung, die Paragrafen 100h, 163f und 98a decken den Einsatz solcher Fernidentifikationssysteme nicht, weder einzeln noch in Kombination ergibt sich daraus eine tragfähige Rechtsgrundlage. Die Staatsanwaltschaft konnte keine belastbaren Zahlen dazu vorlegen, wie viele unverdächtige Bürger von diesen Aufnahmen erfasst wurden. Eine Datenschutzfolgenabschätzung lag nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderung an automatisierte Datenanalysen konkretisiert, und § 98a StPO genügt diesen Anforderungen im Hinblick auf biometrische Gesichtserkennung ausdrücklich nicht. Auch die Konferenz der Datenschutzbehörden hat in einer Entschließung klargestellt, dass der einschlägige Rechtsrahmen und die Freiheitsrechte der Betroffenen hier nicht hinreichend beachtet werden. [Beifall bei der AfD] Meine Fraktion steht für konsequente Strafverfolgung, aber wer Gesichtserkennung will, muss eine spezifische gesetzliche Grundlage schaffen. Sicherheitstechnik des 21. Jahrhunderts auf Rechtsgrundlagen des 20. Jahrhunderts zu stützen – das geht nicht. Generell gilt: Die wirkliche Gefahr für Bürgerdaten geht von Hackerangriffen auf veraltete Systeme aus, nicht von der Nutzung von Standardsoftware. IT-Sicherheit und technische Resilienz müssen Vorrang haben vor bürokratischer Dokumentation. [Beifall bei der AfD] Drittens: Informationsfreiheit wird systematisch unterlaufen. Hier stärken wir der Beauftragten ausdrücklich den Rücken. Nach 25 Jahren Informationsfreiheitsgesetz in Berlin beschreibt sie weiterhin massive Defizite. Behörden antworten monatelang nicht, liefern nicht einmal Eingangsbestätigungen. Besonders aufschlussreich ist ein Fall, den der Bericht in einer Fußnote dokumentiert: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bezeichnete einen Informationsfreiheitsantrag zur Rücknahmevereinbarung mit Bulgarien ausdrücklich als „belästigend“. Wenn eine Behörde das gesetzliche Recht auf Informationszugang als Belästigung empfindet, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht. [Beifall bei der AfD] Hinzu kommt ein weiteres Kapitel, das es in sich hat: die Bauakteneinsicht in den Bezirken. Der Bericht dokumentiert ein regelrechtes Durcheinander. In Steglitz-Zehlendorf verlangt das Amt standardmäßig Vollmachten der Grundstückseigentümer ohne Rechtsgrundlage. In Treptow-Köpenick wurde eine bereits genehmigte Akteneinsicht plötzlich widerrufen, weil der Bauherr die Zustimmung verweigerte. In Charlottenburg mussten Antragsteller ein selbst erfundenes Formular ausfüllen, und in Neukölln wurde Studenten die Einsicht nur gestattet, wenn ihre Professorin eine Vollmacht ausstellte und das Thema ihrer Studienarbeit offengelegt wurde – eine Voraussetzung, die aus dem Informationsfreiheitsgesetz überhaupt nicht herleitbar ist. Jeder Bezirk macht, was er will. Die Beauftragte hat sich gemeinsam mit der Obersten Bauaufsicht um Vereinheitlichung bemüht, aber der Zustand ist exemplarisch für die Berliner Verwaltungskultur: Jeder kocht sein eigenes Süppchen, und die Bürger sind die Leidtragenden. Dann gibt es da noch das Rundschreiben der Innenverwaltung. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat, ohne die für die Informationsfreiheitsgesetzkontrolle zuständige Datenschutzbeauftragte einzubinden, an verschiedene Behörden ein Schreiben verschickt, das die Hürden für IFG-Antragssteller de facto erhöht. Es wird auf die Möglichkeit verwiesen, Postadressen zu erheben, aber die informationsfreiheitsfreundlichere Alternative, dass nach Berliner Recht oft eine E-Mail-Adresse genügt, wird mit keinem Wort erwähnt. Die Beauftragte weist ausdrücklich darauf hin. Das zeigt, die Innenverwaltung arbeitet hier nicht für Transparenz, sondern für deren Begrenzung. Meine Damen und Herren von der Koalition! Sie verlangen vom Handwerksbetrieb Datenschutz-Grundverordnung-Transparenz, aber wenn der Steuerzahler wissen will, auf welcher Grundlage Sie entscheiden, dann wird gemauert. Datenschutz schützt die Privatsphäre des Bürgers, nicht das Regierungshandeln. Fazit: Dieser Bericht zeigt, Berlin hat kein Defizit an Kontrolle, sondern an der Umsetzung. Die AfD-Fraktion fordert – erstens – eine Digitalstrategie mit konkretem Zeitplan. Open Source darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Für den KI-Einsatz in der Verwaltung müssen die Rechtsgrundlagen stehen, bevor die Systeme laufen. Zweitens: Vorrang für IT-Sicherheit und technische Resilienz und klare gesetzliche Grundlagen für neue Sicherheitstechnologien, statt bestehende Normen bis zur Unkenntlichkeit zu dehnen. [Beifall bei der AfD] Drittens: einen Senat, der das Informationsfreiheitsgesetz nicht nur duldet, sondern respektiert und lebt, der die Bezirke zu einem einheitlichen Verwaltungshandeln anhält und der die Datenschutzbeauftragte einbindet, statt an ihr vorbei zu agieren. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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