Dr. Ina Czyborra
Vielen Dank! – Dass es um das Jüdische Krankenhaus so bestellt ist, wie es bestellt ist, sehen wir mit großem Bedauern und auch Sorge. Das ist völlig klar. Aus unserer Sicht ist es ein bedarfsgerechtes, bedarfsnotwendiges Haus jenseits der großen Geschichte, die es für Berlin noch mal ganz besonders wertvoll macht, und wegen der Funktion, die es im Sozialraum hat mit Notaufnahme, aber auch als psychiatrischer Pflichtversorger für diesen Raum, ist es für uns von hoher Bedeutung. Nun ist es so, dass aufgrund verschiedener Umstände dieses vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet werden musste und momentan die Frist für Interessenbekundungen quasi läuft, sich dort einzubringen und an der Zukunft des Krankenhauses von verschiedenen Trägern mitwirken zu können. Es ist noch nicht abgeschlossen. Diese Phase läuft noch. Da können wir die Abläufe des Insolvenzgerichts an der Stelle nicht beeinflussen. Selbstverständlich sind dort auch Insolvenzverwalter eingesetzt, die jetzt quasi Herren des Verfahrens sind. Wir stehen fachlich in sehr engem Austausch mit dem Jüdischen Krankenhaus in unserer Zuständigkeit als Planungsbehörde, die dafür zuständig ist, Versorgung abzusichern und in solchen Situationen in engem Austausch ist, um genau dieses zu tun, um dafür zu sorgen, dass Notaufnahmen weiterlaufen, dass die psychiatrische Versorgung gewährleistet ist und dass es zu keinen Versorgungsengpässen kommt. Das ist nicht der Fall. Die Versorgung ist aktuell gesichert. Wir sind in engem Austausch mit anderen Häusern im Land Berlin, um daran mitzuwirken, die Versorgung sicherzustellen, aber auch planerisch eine Basis für eine Zukunft des Hauses zu gewährleisten, wie gesagt, als Krankenhausplanungsbehörde, die dafür zuständig ist, dass die Leistungen, die die Berlinerinnen und Berliner, aber auch das angrenzende Brandenburg bei uns in der Stadt brauchen, im stationären Bereich zur Verfügung stehen. Aktuell ist, wie gesagt, diese Versorgung gesichert. Was das finanzielle Engagement des Landes Berlin angeht, sind wir selbstverständlich auch in engem Austausch mit dem Finanzsenat und loten mit unseren landeseigenen Häusern selbstverständlich Möglichkeiten aus. Das ist aber, wie gesagt, dann auch eine Frage der Eigentümer, an der Stelle der Beteiligungsverwaltung, und die Frage, wie wir notwendige Finanzmittel zur Verfügung stellen können.
