Kristian Ronneburg
Der Kollege hat jetzt auf diesen Widerspruch hingewiesen. Es geht dort um die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, dieses Angebot, so wie es jetzt konstruiert ist, wirklich wahrnehmen zu können. Ich würde dann ergänzend fragen: Wie befähigt denn der Senat, gemeinsam mit VBB und anderen Akteuren, Menschen mit kognitiven Einschränkungen dazu, dieses Angebot nutzen zu können?
