Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herrmann, für die Frage! Es geht hier um eine Bundesratsinitiative, die das Land Berlin gestartet hat. Hintergrund ist, dass wir auf Berlins Straßen immer wieder illegale Kraftfahrzeugrennen feststellen und dass Mietfahrzeuge für Drogenkurierfahrten verwendet werden. Wenn man sich das rechtlich anschaut, ist es in der Tat so, dass bei gemieteten Fahrzeugen die Einziehung sehr schwierig ist. Das liegt einfach daran, dass wir nach der geltenden Rechtslage ein leichtfertiges Handeln seitens der Autovermieter benötigen – leichtfertiges Handeln ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln – , woran die Einziehung oftmals scheitert. Wir wollen den Verschuldensmaßstab an der Stelle gern herabsetzen auf ein fahrlässiges Handeln seitens der Autovermietungen, wenn solche Kraftfahrzeuge für Straftaten verwendet werden.
