Sevim Aydin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass Heizkosten kein Randthema sind, sondern ein zentraler Teil der Mietkosten, gerade für Haushalte mit geringem Einkommen. Gerade auch der jüngste Stromausfall in Berlin hat uns eindrücklich vor Augen geführt, wie verletzlich grundlegende Versorgung sein kann, gerade in der kalten Jahreszeit. Entscheidend war – da kann man auch einen Dank an unseren Senator und Frau Giffey richten – , dass die beiden schnell gehandelt haben. Gerade die Thermometersiedlung wurde priorisiert versorgt, und niemand wurde da alleine gelassen. Es ist auch richtig und gut, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen während des Stromausfalls Mietminderung in voller Höhe gewähren. Das ist schon verantwortungsvolles und soziales Handeln. Dennoch heißt es nicht, dass wir die landeseigenen Wohnungsunternehmen gar nicht kritisieren, wenn diese Fälle tatsächlich vorliegen. Berlinovo war mir bisher nicht bekannt. Auch die Wärmezähler sind ein wichtiges Instrument, um individuelle Abrechnungen zu erhalten. Zugleich ist aber klar, in bestimmten Gebäuden ist eine individuelle Verbrauchserfassung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Dafür sieht die Heizkostenverordnung Ausnahmen vor. Wir haben hier auch schon mal das Thema besprochen. Aber das Grundprinzip bleibt: Heiz- und Wasserkosten sollen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wenn das nicht geschieht, greift § 12 der Heizkostenverordnung. Mieterinnen und Mieter haben das Recht, ihren Anteil an den Heiz- und Wasserkosten um 15 Prozent zu kürzen. Wichtig ist dabei: Dieses Kürzungsrecht gilt nicht automatisch. Es muss aktiv geltend gemacht werden. Eine pauschal angeordnete Kürzung, wie sie der Antrag der Linken vorsieht, kennt das Gesetz nicht, es sei denn, ich verstehe hier das Pauschale anders, als Sie das tun. Auch die Rechtsprechung stellt klar: Eine Einzelprüfung bleibt notwendig. Genau hier liegt das eigentliche soziale Problem. Viele der betroffenen Familien mit Kleinkindern, alleinerziehende Menschen mit Migrationshintergrund oder geringem Einkommen kennen dieses Recht nicht oder sind schlicht überfordert mit komplizierten Abrechnungen. Das eigentliche Problem ist nicht das Gesetz, sondern die Praxis. Deshalb setzen wir als SPD-Fraktion auf einen praktischen und sozial wirksamen Ansatz nach meiner Auffassung. Wir erwarten natürlich von den landeseigenen Wohnungsunternehmen, dass sie in ihren Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen klar, verständlich und gut sichtbar auf das 15-prozentige Kürzungsrecht hinweisen. Das ist kein Extra, sondern Voraussetzung dafür, dass gesetzliche Rechte überhaupt greifen könnten. Noch ein Punkt: Verbindliche, verständliche, regelmäßige Verbraucherinformation für Mieterinnen und Mieter einzuführen und auch dort, wo keine fernablesbaren, Systeme vorhanden sind – wer nämlich weiß, wie viel Energie verbraucht wird, kann reagieren, sparen und Kosten kontrollieren – ist wichtig. Transparenz senkt Heizkosten, sozial und ökologisch. Der Antrag der Linken geht nach unserer Auffassung an der Rechtslage vorbei, und deshalb lehnen wir den auch ab. [Beifall bei der SPD]
