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Stefan Häntsch

CDU 29.01.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Tagesordnungspunkt befassen wir uns, wie mein Vorredner bereits dargelegt hat, mit einer einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien, wobei der Ausschuss dabei von seinen ihm zustehenden Rechten aus § 21 Absatz 3 Satz 5 unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht hat – was übrigens, wie ich gehört habe, nicht allzu häufig vorkommt. Insofern ist das ein Sonderfall. Mit dieser Beschlussempfeheine vom Bundesrat erhobene Subsidiaritätsrüge gegen die EU-Kommission über die vorgelegte Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt für den Zeitraum 2028 bis 2034 zur Kenntnis. Gleichzeitig aber wird der Senat von Berlin unter anderem aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission weiterhin darauf hinzuwirken, die Rolle der Länder in der EU-Kohäsionspolitik rechtssicher zu verankern, Kürzungen bei Kohäsionsmitteln entgegenzutreten und sich für stabile Finanzierungsgrundlagen einzusetzen. Die Europäische Kommission hatte am 16. Juli 2025 ihren Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028 bis 2034 vorgelegt. Dabei legt die Kommission den Schwerpunkt neu. Geplant sind zukünftig weniger Programme und dafür mehr politische Fokussierung. Ein zentrales Element sind dabei die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne. Danach sollen, so die Vorstellungen der EU-Kommission, bestehende Fonds auf nationaler Ebene gebündelt werden, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Dieser ursprüngliche Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wurde allerdings von zahlreichen Regionen und Mitgliedsländern eher kritisch bewertet, unter anderem wegen einer zu erwartenden Zentralisierung von Steuerungskompetenzen und der unklaren Rolle der Regionen innerhalb der EU. Aus diesem Grund hat dann der Bundesrat schließlich auch eine Subsidiaritätsrüge verabschiedet, die wir hiermit zur Kenntnis nehmen. Derartige Vorschläge der EU-Kommission schlagen nun bei Mitgliedstaaten, die über einen zentralistischen Staatsaufbau verfügen, in der Regel keine besonders hohen Wellen. Ganz anders ist das aber bei EU-Mitgliedsstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland, die mit ihren 16 Bundesländern über einen konsequenten föderalistischen Staatsaufbau verfügen. Derartige Zentralisierungsvorhaben von Steuerungskompetenzen für Angelegenheiten der Länder auf einer zentralen Ebene, wie sie seitens der EU-Kommission angedacht wurden, sind aber nicht Teil unserer föderalen Organisations-DNA. Um interne Spannungen und die drohende Ablehnung ihres Plans durch das EU-Parlament zu entschärfen, bot die Kommissionspräsidentin der Präsidentin des EU-Parlaments zwischenzeitlich schriftlich Zugeständnisse bei ihrem Entwurf für den künftigen EU-Haushalt an. Diese Signale der EU-Kommission, zentrale Anliegen der Länder aufzugreifen, sind in jedem Fall positiv zu bewerten, insbesondere wenn seitens der EU-Kommission betont wird – und das ist das Entscheidende – , dass auch nach 2027 die Planung, Verhandlung und Umsetzung der Fonds in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen liegen sollen. Außerdem sollen auch die Länder künftig an Gesprächen des Bundes mit der Kommission beteiligt werden. Dennoch heißt es, gerade bei einem derartigen Vorhaben der EU-Kommission wachsam zu bleiben. Daher diese Beschlussempfehlung, zu der ich Sie bitte zuzustimmen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Derya Çağlar (SPD)]

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