parlament-berlin.de ↗

Tommy Tabor

AfD 29.01.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD beschäftigt sich mit den Arbeitsbedingungen der Schulhausmeister. Dass diese Berufsgruppe eine unverzichtbare Arbeit leistet, das haben meine Vorredner auch schon gesagt und steht natürlich außer Frage. Verzichtbar ist indes der Antrag. Das wurde auch schon von meinen Vorrednern teilweise erwähnt, denn der Senat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik von 2023 bis 2026 die von Ihnen genannten Forderungen bereits verankert. Etwas Neues fügen sie aus unserer Sicht nicht hinzu. Vielmehr besteht das Problem, dass der Antrag der Koalition in dieser Form nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar ist. Nach § 109 des Berliner Schulgesetzes liegt die Verantwortung für Unterhaltung und Organisation der Schulen bei den bezirklichen Schulträgern. Der Senat kann an dieser Stelle keine verbindlichen Vorgaben machen. Wer die Arbeitsbedingungen der Schulhausmeister verbessern will, muss die rechtlichen Zuständigkeiten respektieren, und die liegen eben im Bezirk. Unser Änderungsantrag stellt hingegen sicher, dass der Antrag in eine Form gebracht wird, die umsetzbar ist und den Bezirken ihren gesetzlichen Handlungsspielraum lässt. Weiter fordert der Koalitionsantrag einheitliche Standards bei der technischen Ausstattung. Auch an diesem Punkt setzt unsere Kritik an. Schulen sind unterschiedlich, Gebäude sind unterschiedlich. Die konkreten Aufgaben der Schulhausmeister sind ebenfalls unterschiedlich. Ein Plattenbau aus den Sechzigern oder ein Bau noch aus der Kaiserzeit oder eben ein neu errichteter Schulkomplex mit Aufzügen und moderner Gebäudetechnik weisen eben durchaus Unterschiede auf. Einheitliche Standards bedeuten nicht automatisch bessere Standards. Standardisierung kann in der Praxis dazu führen, dass Werkzeuge angeschafft werden, die vor Ort einfach gar nicht mehr benötigt werden. Da es hier auch um Steuergelder geht, sollten wir auch nur das einkaufen, was auch wirklich gebraucht wird. Deshalb wenden wir uns ausdrücklich gegen eine pauschale Vereinheitlichung der technischen Ausstattung. Was Schulhausmeister brauchen, ist eine taugliche Grundausstattung mit Anpassungsmöglichkeiten, nicht ein zentral festgelegtes Set nach dem Prinzip one size fits all. Irrtümlich stellt sich der Koalitionsantrag Vereinheitlichungen pauschal als Verbesserungen vor. Unser Änderungsantrag will Verbesserungen, aber unter Berücksichtigung individueller Lagen und der geltenden Gesetzgebung. Der Senat muss keine einheitlichen Richtlinien zur Aufgabenbeschreibung ausrollen, weil es diese in Form einer seit 2012 geltenden Dienstanweisung in den Bezirken gibt, und die Zuständigkeit liegt nicht beim Land. Dann behauptet der Antrag noch Dinge, die einfach nicht stimmen. Dort heißt es, je nachdem, in welchem Bezirk die Arbeitnehmer angestellt sind, gibt es unterschiedliche Eingruppierungen. Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung der Schulhausmeister richtet sich nach der von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Entgeltgruppe 4. Hausmeister mit erfolgreicher Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren werden in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Alle abweichenden Eingruppierungen besitzen die Entgeltgruppe 6 aufgrund von Altverträgen. Halten wir also fest: Vereinheitlichungswahn führt eher zu Verschlimmbesserung. Gerade im Schulwesen sollten wir darauf achten, dass wir auf Qualität setzen. Hier laufen wir Gefahr, dass genau das Gegenteil passieren wird und wir uns in ein, zwei Jahren bereits wieder zu diesem Thema hier treffen und darüber debattieren, [Beifall bei der AfD] wie wir die Ausstattung der Hausmeister verbessern, können, weil Ihr Antrag nichts gebracht hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. [Beifall bei der AfD]

Alle Reden von Tommy Tabor Protokoll ↗