Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage! Wenn man sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzt, dann wird man feststellen, dass sich dieses Urteil lediglich auf die Regelung in Nordrhein-Westfalen sowie auf die Regelung in Bayern bezieht. Das Land Berlin hat völlig unabhängig davon eigeninitiativ diese Entscheidung ohne eine Rechtsverpflichtung zum Anlass genommen, die Regelung des Justizvollzugs auf den Prüfstand zu stellen. Und noch mal: Wir sind jetzt in der letzten Abstimmungsrunde. Der Senatsbeschluss ist in den nächsten ein, zwei, drei Wochen vorgesehen, und dann werden die Gesetzesentwürfe – es sind ja sechs Gesetzesentwürfe zu den unterschiedlichen Vollzugsgesetzen – dem Parlament vorgelegt.
