Carsten Ubbelohde
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In einem Podcast sprach die Direktorin der Landesmedienanstalt kürzlich davon, dass das Medienrecht ihrer Behörde die Möglichkeit gebe, ganze Medienangebote zu verbieten. Dazu frage ich den Senat: Wo im Landesmedienrecht wird der Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg die Kompetenz eingeräumt, ganze Medienangebote zu verbieten?
