Marc Vallendar
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute liegt vor uns ein Gesetzentwurf vor, der nichts anderes ist als ein Enteignungsmanifest, verkleidet als Rahmengesetz zur Vergesellschaftung. Das ist der neueste Versuch, die soziale Marktwirtschaft abzuschaffen und Eigentum zum Feind zu erklären. Da Sie ganz genau wissen, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich angreifbar ist, schreiben Sie selbst in Ihrer Begründung, dass es erst 24 Monate nach der Verkündung in Kraft treten soll, um eine verfassungsgerichtliche Kontrolle zu ermöglichen. Das ist für ein Gesetz ein Novum. Sie wollen Ihre Verantwortung als Legislative an das Verfassungsgericht auslagern. So war die Gewaltenteilung nie gedacht. [Beifall bei der AfD] Sie sollten selber Verantwortung übernehmen für die Gesetze, die Sie hier verabschieden. Es ist bereits zweifelhaft, ob Sie ein solches Gesetz überhaupt erlassen können. Denn die Verfassung von Berlin enthält anders als das Grundgesetz in Artikel 15 keine Ermächtigungsgrundlage für Vergesellschaftung. Insofern ist bereits fraglich, ob die Verfassung von Berlin Vergesellschaftung wegen der Doppelbindung des Landesgesetzgebers an Bundes- und Landesverfassungsrecht per se ausschließt und damit einen höheren Schutzstandard garantiert, oder ob sich das Land Berlin auf die Ermächtigung nach Artikel 15 des Grundgesetzes berufen kann. Darüber hinaus dürften im Fokus einer eventuellen bundesverfassungsgerichtlichen Überprüfung auch die gesetzliche Modifikation des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie die Vorgaben für die Entschädigung der Betroffenen stehen. Es ist schon normenhierarchisch zweifelhaft, ob der Versuch der Verfasser des Gesetzentwurfs, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Anwendungsgesetzes einfach gesetzlich zu modifizieren und zu lenken, zulässig ist. Denn das Rahmengesetz darf jedenfalls nicht über die in Artikel 15 des Grundgesetzes vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Aber das ist genau der Fall bei ihrem Entwurf. Darüber hinaus ist es fraglich, ob die der gesetzlichen Modifikation teilweise zugrunde liegende Annahme, die Vergesellschaftung sei ein vom Grundgesetz anerkannter Selbstzweck, tragfähig ist. Einem freiheitlichen Verfassungsverständnis entspricht es, staatliches Handeln als grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig anzusehen. Damit bricht die Annahme, dass Vergesellschaftungen per se einen legitimen Zweck darstellen. Auch die Entschädigungsregelungen sind angreifbar. § 5 des Entwurfs sieht vor, dass für die Vergesellschaftung Entschädigung zu leisten ist, die unter gerechter Güterabwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der betroffenen Eigentümer zu bestimmen ist. Da die Vergesellschaftung darauf abzielt, die Privatnützigkeit durch eine Form der Gemeinwirtschaft abzulösen, müsste die Höhe der Entschädigung niedriger als der Verkehrswert sein. Eine Abweichung vom Verkehrswert erfordert aber zwingend überragende Gemeinwohlbelange und eine strenge Verhältnismäßigkeit. Entschädigen Sie in der Höhe des Verkehrswerts, dann warnt ja jetzt schon der Rechnungshof: Eine Mietsenkung wäre ohne Haushaltsrisiko nicht umsetzbar. Die Mieten müssten sogar steigen. Der Entwurf ignoriert genau diesen Zielkonflikt. Vergesellschaftung kann nicht verhältnismäßig sein, ohne entweder die Mieten zu erhöhen oder den Haushalt zu ruinieren. Fazit: Keine niedrigen Mieten und kein einziger Quadratmeter mehr an dringend benötigtem Wohnraum durch diesen Gesetzentwurf! [Beifall bei der AfD] Artikel 15 ist seit 75 Jahren ungenutzt, und das aus gutem Grund. Das ist kein Rahmen, das ist ein Sozialismusrahmenzombie, der uns unser Wirtschaftssystem zerfrisst. Sie brechen darüber hinaus den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3: Alle sind vor dem Gesetz gleich. Aber hier: Nur große Wohnungskonzerne sollen ins Visier geraten, wie eben Deutsche Wohnen. Warum nicht die kleinen Vermieter, Genossenschaften oder ausländische Investoren? – Selektive Jagd auf die Großen, ideologisch getrieben! Das Bundesverfassungsgericht würde das zerschmettern; kein sachlicher Grund, nur Neid und Umverteilungswahn. [Zuruf von Tommy Tabor (AfD)] Liebe Berliner, das hier ist der zweite Akt desselben Dramas. Es geht nicht um die Mieterhilfe, sondern um Staatssozialisierung; Investoren fliehen, Neubau stoppt, Mieten explodieren langfristig. Wir als AfD stehen für den Eigentümerschutz, für die Marktwirtschaft und für echte Lösungen: weniger Regulierung, mehr Bau. [Beifall bei der AfD] Herr Herrmann, Sie haben recht, es wird wahrscheinlich mit der CDU keine Enteignung geben. Aber dieses Gesetz ermöglicht es denen da drüben auf der Bank, bei der nächsten Regierungsbildung dann die Enteignung einzuführen. [Zuruf von Niklas Schenker (LINKE)] Dafür sind Sie als CDU dann am Ende verantwortlich. [Beifall bei der AfD] Deshalb: Werfen Sie diesen Entwurf in die Tonne. Stimmen Sie mit der AfD für Freiheit, Eigentum und ein starkes Berlin! – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
