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Alexander Herrmann

CDU 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Keine Zwischenfragen, vielen Dank, Herr Präsident! – Wenn der Kollege Schlüsselburg eben aufgezählt hat, was es für Artikel im Grundgesetz gibt, dann kann man, glaube ich, diese Aufzählung ergänzen. [Tobias Schulze (LINKE): Wo wurde denn genug gebaut, können Sie das mal sagen?] Es gibt Artikel, die aus gutem Grund in der Praxis bislang nicht angewendet wurden, sodass es dazu auch noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt, und genau diesen Weg werden wir mit dem Rahmengesetz auf den Weg bringen. Und wenn hier auch wieder von der Kollegin der Grünen alles, Enteignung und Vergesellschaftung, in einen Topf geworfen und umgerührt wurde, will ich ganz klar sagen: Mit der CDU wird es keine Enteignung in dieser Stadt geben. [Beifall bei der CDU – Zuruf von der LINKEN: Deswegen werdet ihr ja auch abgewählt!] Ihre Enteignungsfantasien schaffen keine einzige neue Wohnung. Und wenn ich dann lese, dass die Linke in Marzahn-Hellersdorf allen Ernstes angesichts hoher WBS-Quoten fragt: Für wen werden dort Wohnungen gebaut? –, dann ist das schon sehr verlogen, sich hier hinzustellen und solche Debatten zu führen. Für uns ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 Grundgesetz ausgeschlossen. Und auch die Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 Grundgesetz – der Kollege Schlüsselburg hat es gerade ausgeführt – ist für uns ganz klar die Ultima Ratio. Wir wollen keine großflächigen Vergesellschaftungen, die den Landeshaushalt auf Jahre finanziell lähmen. [Tobias Schulze (LINKE): Aber die Berlinerinnen und Berliner wollen das, egal ob Sie das wollen!] Wir bekennen uns ganz klar zur sozialen Marktwirtschaft. – Schreien Sie, wenn Sie nachher hier am Mikrofon stehen; vorher bitte zuhören, vielleicht können Sie da auch noch was mitnehmen für die eigene politische Weiterbildung! [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Und wenn Sie auf Expertenrunden abstellen – das ist das Tolle bei uns Juristen: Fragen Sie fünf Juristen, Sie haben am Ende zehn Meinungen. Und am Ende, auch das hat der Kollege gerade richtig ausgeführt, entscheiden es acht Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll für uns daher nur die grundsätzlichen Fragen klären, die wir als Landesgesetzgeber in Ausübung unserer Gesetzgebungskompetenz aus dem Grundgesetz zu beachten haben. Klar ist, mit dem Entwurf soll die Sozialisierung eines Wirtschaftsguts auch bei der Vergesellschaftung kein Selbstzweck sein. Jede konkrete Vergesellschaftung muss in einem konkreten Vergesellschaftungsgesetz noch einmal einzeln geregelt sein, und das muss verhältnismäßig sein, das heißt, geeignet, angemessen und erforderlich. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht klare Regeln aufgestellt, die wir natürlich auch in Berlin – das wollen Sie immer nicht hören – zu beachten haben. Zu einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Erklärung des Artikels 15 Grundgesetz ist es, wie ausgeführt, durch das Bundesverfassungsgericht aus diesen Gründen noch gar nicht gekommen. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet genau diese Möglichkeit, und dafür braucht es eben Zeit. Also noch mal ganz klar: Das Rahmengesetz ermöglicht keine Enteignung, es setzt nur den rechtlichen Rahmen für die uns von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes eingeräumte Gesetzgebungskompetenz, und es ermöglicht ausdrücklich die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Derya Çağlar (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (SPD)]

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