Regina Kittler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da der AfD außer hier immer wieder auftauchenden rechtsextrem unterlegten Anträgen offensichtlich nichts mehr einfällt, versucht sie sich im Recyceln von Anträgen anderer Fraktionen, hier mit einem von der CDU. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Oh!] Dazu ist einfach einmal festzustellen, dass es in Berlin durch die Zweckbestimmung für Spielplätze ein grundsätzliches Rauch- und Alkoholverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen gibt. Grundlage ist das Grünanlagengesetz. Damit haben wir eine landesweit gültige Regelung. Gemäß § 6 Absatz 1 Grünanlagengesetz gilt unter anderem, dass die Anlagen nur so genutzt werden dürfen, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Alkohol- und Tabakkonsum entspricht bekannterweise nicht der Zweckbestimmung von Kinderspielplätzen, sondern gefährdet die Gesundheit. Auf vielen Kinderspielplätzen haben die Bezirksämter deshalb Schilder mit Verhaltensregeln und eindeutigen Verboten aufgestellt. Darauf ist heute schon verwiesen worden. Gemäß § 1 des Kinderspielplatzgesetzes soll Kindern hier – der Name sagt es schon – die Möglichkeit zum Spielen und zur Entwicklung ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten gegeben sowie soziales Verhalten gefördert werden. Auch das ist eine landesweit gültige gesetzliche Grundlage. Im Kinderspielplatzgesetz regelt übrigens § 6, dass in den Bezirken das Bezirksamt eine Spielplatzkommission bildet und Eltern, Lehrkräfte sowie andere Sachverständige als Mitglieder beruft. Diese Spielplatzkommission soll beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Diese Kommission weiß im jeweiligen Bezirk wohl am besten, wo es Probleme gibt und wo wie gehandelt werden muss. Das Verhalten von Jugendlichen und Erwachsenen hat auf Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit dieser Zweckbestimmung, die ich schon genannt habe, zu gelten. Wer dagegen verstößt, kann, das habe ich heute schon gesagt, mit einem Bußgeld belegt werden. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Auch das ist schon gesagt worden: Für Kontrolle und Durchsetzung des Verbots fehlt es meist an Personal in den Ordnungsämtern. Ich erinnere an den Brandbrief aus dem Oktober 2025, den alle Leiterinnen und Leiter der Ordnungsämter unterzeichnet haben. Wir brauchen demzufolge zwar konsequentes Umsetzen bestehender Gesetze und dafür mehr Personal und eine engagierte Elternschaft, aber keine Anträge der AfD. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Daniela Billig (GRÜNE) und Sebastian Walter (GRÜNE)]
