Kerstin Brauner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die herausragende Lehre und Forschung in Berlin hängt vor allem von einem ab: von klugen Köpfen. Daher muss es als renommierte Hochschul- und Wissenschaftsstadt unser Ziel sein, die besten Köpfe zu gewinnen, zu halten und auszubilden. Es braucht eine gut austarierte Strategie, um Talente, auch im akademischen Mittelbau, zu gewinnen und als hoch qualifizierte Fachkräfte an den Berliner Hochschulen zu halten. Mit dem vorliegenden Gesetz möchten wir die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Berlin weiter ausbauen und stärken. Die Wissenschaft hat ein hohes Gewicht für Berlin, und wir investieren jährlich 2,7 Milliarden Euro in den Bereich Wissenschaft und Forschung. Die elf Vertragshochschulen der Hochschulverträge erhalten jährlich 1,6 Milliarden Euro. Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts liefert wichtige Impulse, die dazu beitragen, den Hochschulstandort Berlin weiterzuentwickeln. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU] Dazu zählt der Punkt der hybriden Promotion, künstlerisch und wissenschaftlich zugleich. Die neu geschaffene hybride Promotion ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation. Sie schafft den Nachweis der Befähigung zu vertiefter Forschung an der Schnittstelle von Kunst und Wissenschaft. Die Zulassung zur hybriden Promotion erfolgt mit einem strukturierten Promotionsprogramm mit einer Regeldauer von drei Jahren. Voraussetzung ist ein erfolgreich absolvierter Masterabschluss in einem künstlerischen Fach. Die wissenschaftlichen und künstlerischen Anteile haben das gleiche Gewicht, also 50 zu 50. Die Kunsthochschulen schaffen ein Zentrum für hybride Promotionen. Auch mit dieser hybriden Promotion steigern wir weiter die Attraktivität Berlins. Im Jahr 2025 haben wir bereits das Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gesetzlich verankert. Die Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen ist ein weiterer wichtiger Punkt. Mit der pilothaften Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen wird die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen gestärkt. Um die besten wissenschaftlichen Köpfe für Berlin gewinnen zu können, wird die Möglichkeit der Exzellenzberufung geschaffen, damit die Konkurrenzfähigkeit im Wettbewerb ausgebaut wird. Die Einführung der Tandemprofessur: An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften können nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes Tandemprofessoren beschäftigt werden. Gerade an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist der Wettbewerb um die Köpfe mit der freien Wirtschaft besonders hoch. Die Beschäftigung erfolgt in hälftigem Umfang einer vollen Professur, die andere Hälfte dient dem notwendigen Erwerb der dreijährigen beruflichen Praxis außerhalb des Hochschulbereichs. Die Regulärverpflichtung für Tandemprofessuren beträgt acht Lehrverpflichtungsstunden. Wir haben 200 000 Studierende in unserer Stadt. Zur Entlastung der Studierenden wollen wir zukünftig eine Ratenzahlung der Semestergebühren ermöglichen. [Beifall bei der CDU] An den Universitäten wird eine neue Stellenkategorie eingeführt: die Lektorinnen und Lektoren. Sie werden entweder mit dem Schwerpunkt in der Forschung als Researcher oder mit dem Schwerpunkt in der Lehre als Lecturer beschäftigt. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel eine Promotion und über die Promotion hinausgehende wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre. Diese Personalkategorie wurde von der Hochschulrektorenkonferenz befürwortet. Die neue Stellenkategorie schafft damit eine attraktive Karriereperspektive an den Berliner Universitäten. Lecturer sind, wie gesagt, überwiegend in der Lehre tätig und planen Lehrveranstaltungen, führen sie selbstständig durch und beraten die Studentinnen und Studenten. Researcher sind überwiegend in der Forschung tätig, sie forschen, – ein wichtiger Aspekt – werben Drittmittel ein und leiten Projekte. Zudem gibt es weiterhin die Möglichkeit, wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben zu beschäftigen. Einstellungsvoraussetzung hier ist mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Uns als CDU-Fraktion ist es besonders wichtig, die Anerkennung und Anrechnung von Gründungsleistungen zu ermöglichen. Außerhalb der Hochschulen erworbene Kompetenzen können bereits jetzt auf ein Studium angerechnet werden, sofern zwischen erworbenen und vorgesehenen Kompetenzen Gleichwertigkeit besteht. Die schaffen wir zukünftig auch für unternehmerische Tätigkeiten sowie Gründungen und Innovationserfahrungen. Zudem können die Hochschulen in ihren Entwicklungs- und Strukturplänen Maßnahmen zur Förderung des Innovationstransfers, Entrepreneurship und Gründungsaktivitäten berücksichtigen. Damit leisten die Hochschulen einen entscheidenden Beitrag zur Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsstärke und zur gesellschaftlichen Entwicklung Berlins. [Beifall bei der CDU] Ich komme zum Schluss meiner Rede. Ich betone nochmals: Gute Lehre und Forschung hängen vor allem von einem ab: von herausragenden Köpfen in Lehre, in der Forschung und bei den Studierenden. Unser gemeinsames Ziel ist es, Berlin als Wissenschafts- und Hochschulstandort stetig zu stärken und weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag der Koalition. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
