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Sevim Aydin

SPD 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob man eine bezahlbare Wohnung hat, entscheidet mittlerweile darüber, ob Menschen in dieser Stadt bleiben können oder gehen müssen, ob Familien hier eine Zukunft sehen, ob ältere Menschen in ihrem Kiez alt werden können und ob junge Menschen überhaupt noch eine Chance haben, ein Zuhause in Berlin zu finden. Deshalb ist die Frage der Mieten keine Randfrage, sondern eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit, und deshalb ist der Antrag der Linken für einen bundesweiten Mietendeckel, der ja auch auf eine Idee der SPD zurückzuführen ist, kein theoretischer Vorstoß, sondern Ausdruck eines sehr realen Drucks, den Millionen Menschen täglich erleben. Denn die Realität ist eindeutig: In Städten wie Berlin haben sich die Angebotsmieten in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Für viele ist die Angst vor der nächsten Mieterhöhung längst Teil des Alltags. Wer heute eine neue Wohnung sucht, weiß oft schon vorher, dass sie eigentlich nicht mehr bezahlbar ist. Politik darf sich damit nicht abfinden, und die SPD tut das auch nicht. Wir sagen klar: Der Markt allein wird dieses Problem nicht lösen. Deshalb hat Berlin auch einmal Verantwortung übernommen. Mit der rot-rot-grünen Koalition haben wir als SPD den Mietendeckel eingeführt, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Der Berliner Mietendeckel ist nicht gescheitert, weil er falsch war, sondern weil der Bund hier die Gesetzgebungskompetenz hat, und das ist der entscheidende Punkt. Die Konsequenz daraus ist eindeutig: Wir brauchen eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht, damit Länder mit angespannten Wohnungsmärkten handlungsfähig sind. Allerdings wissen wir auch, wie die Mehrheiten im Bundesrat aussehen. Dass wir uns mit der CDU im Bund vermutlich nicht durchsetzen können, ist klar. Deshalb versuchen wir auf Landesebene als SPD-Fraktion natürlich, alle landesrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gerade auch bei Mietregulierungen voranzukommen. Wir wissen aber auch, dass Mietregulierungen alleine nicht reichen, sondern wir haben immer gesagt: Das muss mit dem sozialen Wohnungsbau Hand in Hand gehen. – Auch hier zeigen wir, dass wir liefern. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen hat Berlin im Jahr 2025 ein starkes Signal gesetzt. Es wurden 5 175 neue Sozialwohnungen bewilligt. Es ist richtig, dass diese Wohnungen natürlich noch nicht da sind, aber die Schritte dafür sind vorbereitet. Zum zweiten Mal haben wir die 5 000 geförderten Wohnungen erreicht. Diese entstehen in 57 Neubauvorhaben, unterstützt mit 1,3 Milliarden Euro an Fördermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei klar auf Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen. Über 3 200 Wohnungen gehen an die niedrigste Einkommensgruppe, weitere an die zweite Einkommensstufe und an das Modell für die mittleren Einkommen. Ein Großteil der Wohnungen wird von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften errichtet. Zugleich gewinnt auch der genossenschaftliche Neubau weiter an Bedeutung. Das ist keine Ankündigungspolitik. Das sind konkrete Ergebnisse. Aber Neubau allein schützt niemanden vor Verdrängung, wenn bestehender Wohnraum dem Markt entzogen oder zweckentfremdet wird. Genau deshalb haben wir auch das Wohnraumsicherungsgesetz im Senat auf den Weg gebracht und nutzen unsere Möglichkeiten konsequent. Erstens gehen wir gegen das Wohnen auf Zeit ohne sachlichen Grund vor. Möblierte Kurzzeitvermietungen haben sich in vielen Kiezen zu einem Instrument der Verdrängung entwickelt. Künftig gilt: Befristete Vermietungen brauchen eine Genehmigung und einen nachvollziehbaren Grund. Zweitens stärken wir den Schutz von Sozialwohnungen. Sozial gebundener Wohnraum muss auch sozial genutzt werden. Die Zweckbindung darf nicht unterlaufen werden, denn es geht um Gerechtigkeit gegenüber all jenen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Drittens verbessern wir die Durchsetzbarkeit des Mieterschutzes. Wir stärken die Mietpreisprüfstelle und die Bezirke personell und organisatorisch, damit Leerstand schneller erkannt und Mietwucher konsequent verfolgt wird. Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, aber es löst konkrete, und wenn es über das Parlament dann durch ist, wird es auch gleich wirken. Darüber hinaus prüfen wir als SPD-Fraktion, ob staatliche Eingriffsmöglichkeiten zur Marktregulierung über Artikel 15 des Grundgesetzes eröffnet werden können. Dabei geht es um Instrumente, die wir bereitstellen wollen, um auch auf Landesebene Vorgaben an Unternehmen machen zu können. Dazu könnte auch ein Mietendeckel gehören oder eben die Eingrenzung von Eigenbedarfskündigungen et cetera. Das bleibt aber noch spannend. Es war schon angekündigt, dass wir nicht nur das Rahmengesetz wollen, sondern auch ein Umsetzungsgesetz. Solange wir das auf Berliner Ebene nicht haben, sind wir auf die Entscheidungen im Bund angewiesen, und hier braucht es auch endlich Bewegung. Wir brauchen eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht, wir brauchen eine Reform des Mietwucherparagrafen, wir müssen Indexmieten begrenzen, um Mieterinnen und Mieter nicht schutzlos der Inflation auszuliefern, und wir müssen möbliertes Wohnen bundesweit regulieren, damit es nicht länger als Schlupfloch zur Umgehung des Mietrechts dient. All das scheitert bislang nicht an fehlenden Konzepten, sondern an politischem Willen. Hier richtet sich unser Appell klar an die CDU im Bund: Die SPD steht bereit für einen starken Mieterschutz, für bezahlbaren Wohnraum und für einen Mietendeckel, dort, wo er notwendig ist, im Bund wie im Land. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]

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