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Dr. Michael Efler

LINKE 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Nein, ich möchte jetzt weiter fortführen und noch kurz zum Senatsentwurf sprechen. – Wenn in dem Gesetzentwurf alles andere picobello wäre, wäre es ja wunderbar, aber es gibt schon noch ein paar Problemzonen. Auf eine hat der Kollege Schwarze auch schon mal hingewiesen: Das sind die Ausnahmeregelungen. Ich sage auch ganz klar: Es braucht Ausnahmeregelungen. Auch unser Gesetzentwurf hat Ausnahmeregelungen. Bei Ihnen reicht aber ein einfaches öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung, zum Beispiel zur Schaffung von Infrastruktur, aus, um doch eine Kleingartenfläche zu be-bauen. Bei den Prioritäten, die ich bei diesem Senat sehe, habe ich große Sorge, dass im Zweifel dann doch andere Interessen – vielleicht sogar der Straßenbau – höher gewichtet werden als der Erhalt von Kleingärten. In unserem Gesetzentwurf, der, wie gesagt, auch Ausnahmen enthält, braucht es wirklich einen unabweisbaren Bedarf. Die Eingriffsschwelle liegt deutlich höher. Ich glaube, auch das sollten wir uns noch einmal ansehen. Dann gibt es in der Tat – auch darauf wurde schon hingewiesen – eine Regelung, die mindestens für eine gewisse Verwirrung sorgt, und zwar wollen Sie Aus-nahmen für den Fall der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum schaffen. Was erst einmal gut klingt, könnte in der Umsetzung wirklich zu einem Riesenproblem werden, denn weder Gesetz noch die Gesetzesbegründung schaffen da Klarheit. Es wird verwiesen auf das Wohnraumversorgungsgesetz. Was heißt das jetzt genau? Heißt das nun, dass auch – oder nur noch – Vorhaben landeseigener Wohnungs-unternehmen zulässig sind? Was ist mit kleineren Wohnungsbauvorhaben von, sagen wir mal, 50 oder 100 Wohnungen? Dient das der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum? – Ich glaube, das ist relativ unklar. Wir müssen natürlich auch wissen, welche Folgen das für die neuen Stadtquartiere hätte, zum Beispiel für Späthsfelde. Darauf ist schon hingewiesen worden. Als letzten inhaltlichen Punkt will ich noch kurz das spannende Thema Zuständigkeiten ansprechen. Das ist ein Punkt, über den ich gern noch mal mit den Kollegen in den Ausschüssen sprechen würde. Die Senatsverwaltung für Umwelt verliert die Zuständigkeit für den Fall, dass eben über die Ausnahmen gesprochen wird. Das heißt, bei Wohnungsvorhaben ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig, bei Energieinfrastrukturvorhaben beispielsweise die Wirtschaftsverwaltung. Das halte ich wirklich für problematisch.

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