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Dr. Michael Efler

LINKE 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle erneut über Kleingärten reden können, denn – es ist ja schon darauf hingewiesen worden –, diese erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen. Für Menschen ohne eigenen Garten und ohne großen Balkon, in der Regel sind das Menschen ohne viel Geld, sind sie eine tolle Erholungsmöglichkeit im Grünen. Sie stärken die Biodiversität und kühlen die Stadt. Auf diesen Aspekt will ich noch mal kurz eingehen. Wir haben gerade gestern die Information von Copernicus bekommen, das ist das europäische Erdbeobachtungsprogramm, dass 2025 das welt- und europaweit drittwärmste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen war. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Das bedeutet, Klimaanpassung wird immer wichtiger, ähnlich wie beim BaumEntscheid, und ist letztlich nichts anderes als Bevölkerungsschutz. Auch deswegen müssen wir unsere Grünflächen und unsere Kleingärten konsequent schützen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] In den letzten 20 Jahren, und da sind im Grunde, muss man fairerweise sagen, alle Senate gleichermaßen verantwortlich, ist genau das Gegenteil geschehen. Berlin hat in diesem Zeitraum circa 10 000 Kleingartenparzellen verloren. Mit diesem schlimmen Trend muss endlich Schluss sein! Wenn nicht gegengesteuert wird, kann es noch schlimmer kommen, denn ab dem Jahr 2030 werden einige Schutzfristen für bisher nicht gesicherte Kleingartenanlagen auslaufen. Von daher ist es total richtig, dass wir einen gesetzlichen Schutz der Kleingärten brauchen. Frau Vierecke hat freundlicherweise schon darauf hingewiesen: Die Linksfraktion hat bereits im Juni letzten Jahres ein Kleingartenflächensicherungsgesetz vorgelegt. – Frau Vierecke! In einem Punkt liegen Sie falsch: Das ist keineswegs ein Copy-Paste aus der letzten Wahlperiode. Es hat sich doch gewaltig weiterentwickelt. Ich will jetzt mal den Versuch machen, ein paar Punkte der beiden Gesetze zu vergleichen. Wir werden das in den Ausschussberatungen sicherlich vertiefen, aber ich finde, hier kann man auch schon mal ein bisschen etwas dazu sagen. Ein Punkt, darauf ist bereits hingewiesen worden: Wir wollen möglichst alle Kleingartenflächen schützen, und zwar sowohl die landeseigenen als auch die Flächen auf privaten Eigentum. Ihr Gesetz gilt nur für landeseigene Kleingartenflächen und lässt damit von vornherein ungefähr jede fünfte Parzelle außen vor. Ja, es werden dafür juristische Gründe ins Feld geführt. Das werden wir, glaube ich, hier in der Diskussion nicht klären, aber im Ausschuss, wenn wir darüber beraten. Es ist unseres Erachtens möglich, auch private Flächen planerisch zu sichern. Es gibt auch Kommunen, die genau dies tun. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das geht. Zweitens wollen wir nicht nur den Bestand sichern, sondern wir wollen perspektivisch auch die Berliner Kleingarten- und Urban-Gardening-Flächen erhöhen, was bei einer wachsenden Bevölkerung dringend nötig wäre. Auch dazu sagt der Senatsentwurf nichts. Drittens, und das empfinde ich wirklich als einen Mangel, über den ich noch mal nachdenken würde, auch in Richtung von Herrn Freymark, der ja dazu aufgefordert hat, den Gesetzentwurf zu verbessern: Wir setzen auf Partizipation und Mitbestimmung der Kleingärtner, und zwar auf Landes- und auf Bezirksebene, und zwar jeweils in der parlamentarischen Vertretung, also bei der Bezirksverordnetenversammlung oder eben hier im Abgeordnetenhaus. [Beifall bei der LINKEN] Bei Ihnen gibt es lediglich eine Anhörung bei der zuständigen Behörde, was wir ziemlich schwach finden.

Alle Reden von Dr. Michael Efler Protokoll ↗