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Julian Schwarze

GRÜNE 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Es gibt noch weitere Beispiele, wo Wohnungsbauplanungen des Senats mit dem Schutz von Kleingärten kollidieren könnten. Deshalb verlangen wir vom Senat endlich Klarheit darüber, für welche Kleingartenanlagen er keinen Schutz plant und wo er vorhat, auf die im Kleingartenflächensicherungsgesetz formulierten Ausnahmen zurückzugreifen. Der wirksamste Schutz von Kleingärten erfolgt weiterhin über das Planungsrecht, insbesondere über die Aufstellung von Bebauungsplänen, und zwar genau so, wie es der Kleingartenentwicklungsplan nennt und vorsieht. Natürlich könnte hier auch der Senat aktiv werden, zum Beispiel indem er die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Warum da zu wenig geschieht? Auch darauf haben die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner eine Antwort verdient. Unsere Fraktion hat mehrere Gutachten beauftragt, um die verschiedenen Entwürfe – und es wurde ja schon grob skizziert, über was alles in der Vergangenheit diskutiert wurde – auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Mit Blick auf den vorliegenden Weg kommen die Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wir als Grünenfraktion sind aber weiterhin der Meinung, dass eine Sicherung möglich und auch der vorgeschlagene Weg eine Möglichkeit dafür ist. Gleichzeitig sind wir gespannt auf die Beratungen in den Fachausschüssen und werden genau nachfragen. Denn was hier hoffentlich niemand will und was nicht passieren darf, ist, dass der Schutz der Kleingärten an einer rechtlichen Ungenauigkeit scheitert. Denn, und da wiederhole ich mich sehr gerne, Kleingärten sind ein wichtiger Teil der sozialen und ökologischen Infrastruktur dieser Stadt. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE)]

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