Julian Schwarze
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt mitten in unserer lauten, hektischen Millionenmetropole kleine grüne Inseln, wo Menschen im Grünen in Freizeitklamotten in der Erde wühlen und sich gegenseitig stolz die ersten frisch geernteten Erdbeeren oder Äpfel zeigen; Orte, wo man durchatmen kann. Wir brauchen solche Orte. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Linda Vierecke (SPD) und Dr. Michael Efler (LINKE)] Denn Kleingärten sind kein Luxus. Sie sind Teil der sozialen und ökologischen Infrastruktur dieser Stadt. Sie sind Orte der Erholung, der Nachbarschaft, der Umweltbildung, und sie sind wichtig für das Stadtklima, gerade in einer wachsenden und immer wärmer werdenden Stadt wie Berlin. Wir Grüne wollen Kleingärten erhalten, klimaresilient gestalten und besser schützen. Zugleich sollen sich Anlagen stärker für die Stadtgesellschaft öffnen, für gemeinschaftliches Gärtnern, Klimaschutzprojekte und die schon angesprochene Umweltbildung, damit alle Berlinerinnen und Berliner von diesen Flächen profitieren können. Wir teilen deshalb ausdrücklich das Ziel des vorliegenden Gesetzes, die Kleingärten auf landeseigenen Flächen zu schützen und zu erhalten und auch zu öffnen. Wir vermissen aber die Ehrlichkeit in dieser Debatte – eine Ehrlichkeit, die die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner verdient haben. Denn das vorliegende Gesetz ist leider kein kompletter Schutz aller Kleingärten. Klar, das Gesetz gilt aus rechtlichen Gründen nur für die Anlagen, die auf landeseigenen Flächen liegen, und das sind immerhin drei Viertel der Flächen. Aber auch für diese gilt kein bedingungsloser Schutz, denn der Senat hat sich eine Reihe von Ausnahmen aufgeschrieben – die weitreichendste ist der Wohnungsbau –, für die eine Aufgabe von Kleingärten weiterhin möglich ist. Jetzt lässt sich erwidern, und das wurde gerade schon gesagt, dass dies zukünftig nur noch geht, wenn in direkter Nähe Ersatzflächen in gleicher Größe zur Verfügung stehen und auch das Abgeordnetenhaus zustimmt. Das wirft aber Fragen auf, die bisher nicht beantwortet sind. Machen wir das mal praktisch: Als eines von 24 Stadtquartieren plant der Senat in Späthsfelde mindestens 2 000 Wohnungen. Auf dem Gelände befinden sich aber mehrere Hundert Kleingärten, und über 300 davon müssten durch die Senatspläne von Bausenator Gaebler plattgemacht werden. Ersatzflächen in der gleichen Größe sind bisher aber nicht vorgesehen. Bedeutet dieser Verstoß gegen das heute zur Beratung vorliegende Gesetz jetzt das Aus für die Senatsplanungen in Späthsfelde, oder muss der Senat seine Bebauungspläne ändern? [Benedikt Lux (GRÜNE): Gute Frage!] Wie ernst ist das Gesetz also gemeint? Auf diese Frage haben die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vor Ort eine Antwort verdient. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE)]
