Dr. Ina Czyborra
Vielen Dank! – Das öffentliche Tarifrecht ist ja durchaus nicht ganz unkompliziert. Insofern kommt es ein wenig auf die Ausgestaltung an und auch auf die Frage, wer hier in welchem Umfang, mit welchen Leistungen, die öffentliches Tarifrecht sonst noch vorsieht, eigentlich umfasst ist. Dazu brauchen wir tatsächlich auch das Urteil, um das noch mal genau anzugucken. Es könnte eine Summe von bis zu circa 25 Millionen Euro sein.
