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Dr. Ina Czyborra

15.01.2026 Sitzungen 19/78

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Abgeordneter Schulze! Als Mitglied dieses Hauses kennen Sie natürlich den Landeshaushalt. Das ist völlig klar. Wir haben es hier mit einem Thema zu tun, das uns schon eine Weile beschäftigt. Ende 2020 wurde die Hauptstadtzulage eingeführt, und damals haben wir zusammen regiert. Sie wissen, dass ich mich von Anfang an immer dafür eingesetzt habe, dass diese Hauptstadtzulage für die Beschäftigten der Hochschulen, die ja unmittelbare Beschäftigte des Landes Berlin sind, selbstverständlich auch gezahlt wird. Das war ursprünglich durchaus vorgesehen, wurde dann aber so nicht umgesetzt. Wir haben in den ursprünglich verhandelten Hochschulverträgen mit den jährlichen 5 Prozent Aufwuchs – – Wir sind davon ausgegangen, dass das selbstverständlich auch reicht, um eine Hauptstadtzulage zu zahlen. Das hätten wir erwartet. Nun hat sich aber sowohl rechtlich etwas an der Tarifierung geändert als auch haben wir jetzt dieses Gerichtsurteil gesehen, das wir noch nicht auswerten konnten. Das ist auch klar. Das liegt uns noch nicht so vor, dass wir es bislang hätten ausgewertet können. Wir sind im Gespräch mit dem Senat, selbstverständlich auch mit den den Senat tragenden Fraktionen dieses Hauses und vor allem natürlich auch mit den Hochschulen. Wir sind im Gespräch darüber, wie wir jetzt mit diesem Urteil umgehen und wie es weiter umgesetzt werden soll. Eines ist völlig klar: Aus den Etats heraus, die den Hochschulen im Augenblick zur Verfügung gestellt werden, halten wir es für äußerst prekär, neben den anderen Sparvorgaben, die sie haben, diese Hauptstadtzulage aus eigener Kraft zu zahlen. Insofern sind wir in Gesprächen und setzen uns natürlich dafür ein, dass das, was jetzt tarifiert Landesbeamten zusteht – – Die Hochschulen sind tatsächlich natürlich Dienstherren ihrer Beschäftigten. Das ist in anderen Bundesländern auch ein wenig anders. Da werden Tariferhöhungen immer automatisch übernommen. Für Beschäftigte der Hochschulen in Berlin ist das etwas anders geregelt. Sie sind in einem Tarifvertrag von Hochschulen gebunden, der den TV-L anwendet. Das tun zumindest die meisten unserer staatlichen Hochschulen. Tatsächlich müssen wir aber dann noch mal genauer in das Urteil gucken und daraus unsere Schlüsse ziehen. Das werden wir gemeinsam bewerten. Wir sind in intensiven Gesprächen.

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