Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Herrmann! Ich habe an mehreren Stellen Ihrer Rede geklatscht, das haben Sie vielleicht gar nicht gesehen in Ihrer Rage. Das war auch ernst gemeint. Denn wenn wir heute über die Verfassung und die Demokratie reden und darüber, dass die Verfassung 30 Jahre alt wird, müssen wir, glaube ich, auch darüber reden, dass Demokratie und Verfassung in Berlin, in Deutschland gefährdet sind, weil es leider so ist, dass die Feinde von Demokratie und Verfassung stärker werden. [Thorsten Weiß (AfD): Wie die Antifa!] Deswegen ist es wichtig, dass die Demokraten, die die Verfassung verteidigen, zusammenhalten, dass wir uns abstimmen, dass wir zusammen die Verfassung modernisieren und sie auch verteidigen – [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] da, wo es nötig ist. Da gibt es manche Entwicklungen, die mir Angst machen, gerade wenn ich auf Bundesebene in den Bundestag schaue, was dort bei der Besetzung mancher Gremien oder bei der Besetzung der Posten der Verfassungsrichter passiert. Das, glaube ich, muss uns Sorge machen. An diesem Punkt will ich die Berliner CDU ausdrücklich loben. Das mache ich eigentlich nie, aber hier, glaube ich, gibt es bei Ihnen eine Bereitschaft, da, wo es darauf ankommt, mit den demokratischen Kräften, [Robert Eschricht (AfD): So weit seid ihr schon!] auch um die Verfassung zu verteidigen, zusammenzuhalten. Das ist nicht selbstverständlich. Das ist aber sehr wichtig. Das ist auch etwas, das wir aus der Geschichte lernen müssen, nämlich dass die demokratischen Kräfte, wenn es darauf ankommt, sich niemals gegeneinanderstellen dürfen, sondern zusammenhalten müssen, um die Verfassung zu verteidigen und weiterzuentwickeln. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Das vorweg. Die Berliner Verfassung ist es allemal wert, verteidigt zu werden. Insofern ist es gut, dass die Grünen diesen Antrag stellen und auch an dieses dreißigjährige Jubiläum erinnern. Die Berliner Verfassung ist es allemal wert, verteidigt zu werden, und sie ist eine gute Sache – das hat die Kollegin Dr. Vandrey schon gesagt –, weil sie eben eine Berliner, eine Gesamtberliner Verfassung ist. Da ist nicht einfach die damalige Westberliner Verfassung auf ganz Berlin ausgedehnt worden, sondern es wurde eine neue Verfassung gemacht. Das ist gut und wichtig aus demokratischen Gründen, denn es ist ja nicht schlecht, wenn die Verfassung von allen Menschen, die unter ihr frei leben sollen, auch gewählt wird, und nicht nur von einem Teil dieser Menschen. Es ist also demokratisch gewesen, dort eine neue Verfassung zu machen, und es hat auch dazu geführt, dass hier eine sehr fortschrittliche und moderne Verfassung zustande gekommen ist, die an manchen Stellen, an wichtigen Stellen, sogar über das Grundgesetz hinausgeht. Das ist also sehr gut, und deswegen ist es auch gut, wenn wir heute gemeinsam beschließen, dass das eine gute Sache war und dass man das dreißigjährige Jubiläum gemeinsam begehen kann. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Was ist das Besondere an der Berliner Verfassung? Warum geht sie an einigen Stellen über das Grundgesetz hinaus? – Unter anderem wird in unserer Berliner Verfassung, zum Beispiel in Artikel 22, das Sozialstaatsgebot sehr viel genauer ausbuchstabiert und ausdefiniert, als es im Grundgesetz der Fall ist. Die Verfassung hat verschiedene soziale Rechte, eines ist schon genannt worden, nämlich das Recht auf Wohnen, aber beispielsweise auch das Recht auf Arbeit – all solch gute Dinge. Man könnte auch sagen: Die Verfassung schreibt vor, dass die soziale Stadt kein Luxus ist, kein Nice-to-have oder irgendetwas, das man je nach Kassenlage oder politischer Großwetterlage zusammenstauchen oder weglassen kann, sondern die soziale Stadt, das Sozialstaatsgebot ist für uns Verfassungsauftrag. Es steht so in der Verfassung. Die soziale Stadt, die soziale Gerechtigkeit ist also die Grundlage der demokratischen Ordnung. Sie ist die Grundlage und eine Voraussetzung unserer Verfassungsordnung. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wenn die Aufmerksamkeitsspanne bei allen noch so weit reicht, will ich Ihnen noch kurz den einen oder anderen meiner Lieblingsartikel aus der Berliner Verfassung nennen, unter anderem Artikel 9, Absatz 2: die Unschuldsvermutung. [Zuruf von der AfD: Richtig, richtig!] Diese folgt so auch aus dem Grundgesetz, nach der Rechtsprechung, aber Rechtsprechung kann sich immer ändern. Die Verfassung kann man nicht so einfach ändern. Deswegen ist es gut, dass es so klar darin steht. Oder Artikel 10, Absatz 3: Die Bevorzugung von Frauen ist absolut zulässig, wenn damit bestehende Ungleichheiten überwunden werden sollen. [Anne Helm (LINKE): Aha!] Oder auch Artikel 18 – den haben die Grünen jetzt vergessen –: das Recht auf Arbeit. Das steht so auch nicht im Grundgesetz. Das ist natürlich etwas sehr Wichtiges und auch eine ganz klare Regelung: Wenn keine Arbeit nachgewiesen werden kann, dann haben diejenigen, die keine Arbeit haben, natürlich aus öffentlichen Mitteln einen Anspruch auf ein Auskommen. Das ist sehr wichtig, wenn man gerade diese Diskussion um Bürgergeld und so weiter verfolgt. [Beifall bei der LINKEN] Verbot der Sonntagsarbeit: Artikel 35, Absatz 1. Das vergisst auch manchmal der eine oder die andere hier in der Debatte. Das Recht auf Wohnraum, und natürlich auch Artikel 62, eine ganz wichtige Sache: Da ist die direkte Demokratie verankert, also die Möglichkeit, über das Volksbegehren Gesetze hinzubekommen. Auch da bleibt uns ja einiges zu tun hier in Berlin. Insofern: Lassen Sie uns gemeinsam dieses Jubiläum begehen, gemeinsam in Zukunft die Verfassung verteidigen und für eine moderne Umsetzung dieser Verfassungsaufträge, die uns gegeben worden sind, sorgen! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
