Dr. Claudia Wein
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, möglicherweise auch an den Endgeräten! Wir debattieren heute zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die eine Änderung der Arbeitszeitverordnung sowie der Ausführungsvorschriften zum Sonderurlaub vorsehen. Beide Anträge stehen unter der Überschrift, man wolle die Religionsfreiheit jüdischer Berlinerinnen und Berliner besser schützen. – Dieses Ziel teilen wir ausdrücklich, aber der Weg, den die Grünen hier vorschlagen, ist weder notwendig noch überzeugend noch rechtlich sauber begründet. Zunächst zum Ausgangspunkt: Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass die weitaus große Mehrheit in der Jüdischen Gemeinde, in den jüdischen Verbänden und der Jüdinnen und Juden in Berlin überhaupt eine solche Änderung nicht fordert. Im Gegenteil: Die bestehenden Regelungen werden seit vielen Jahren pragmatisch, unbürokratisch und im engen Austausch mit den Betroffenen angewandt. Wo es individuelle Bedarfe gibt, etwa an hohen jüdischen Feiertagen oder in besonderen familiären Situationen, werden bereits heute Lösungen gefunden. Und das ist auch richtig so. Religionsausübung wird in Berlin geschützt, ohne dass wir für jede denkbare Konstellation neue Sondervorschriften schaffen. Die Grünen wollen nun in § 1 Arbeitszeitverordnung ausdrücklich klarstellen, dass § 2a des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage unberührt bleibt. – Das ist eine Klarstellung ohne Mehrwert, denn § 2a gilt auch jetzt selbstverständlich. Der Antrag erweckt den Eindruck, als sei die Berliner Verwaltung bislang nicht in der Lage gewesen, die Religionsfreiheit zu achten. Dafür gibt es aber keinerlei Beleg. Noch weitreichender ist der zweite Änderungsvorschlag der Grünen. Jüdischen Beschäftigten des Landes soll nach dem Tod naher Angehöriger ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt werden, über die bestehenden Regelungen hinaus und unabhängig von individuellen Umständen. Auch hier stellt sich die Frage: Warum soll eine bestimmte religiöse Gruppe pauschal Sonderregelungen erhalten, die für alle anderen nicht gelten? – Religionsfreiheit schützt die Ausübung des Glaubens. Sie bedeutet aber nicht, dass der Staat jede religiöse Tradition automatisch mit zusätzlichem bezahlten Urlaub flankieren muss. Wir alle wissen, dass jüdische Traditionen bei Trauer und Bestattung besondere Zeiträume vorsehen, aber dafür gibt es bereits heute flexible Ausnahmemöglichkeiten. Und genau diese Flexibilität brauchen wir statt starrer, neuer Tatbestände. [Beifall bei und Zuruf von der CDU] Darüber hinaus sind die Anträge rechtlich nicht unproblematisch. Wir bewegen uns im Bereich des verfassungsrechtlichen Schutzes von Sonn- und Feiertagen, wie er in Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung festgelegt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass staatliche Feiertage und der Schutz der Arbeitsruhe einen hohen Rang genießen. Gleichzeitig dürfen Ausnahmen nur dort geschaffen werden, wo sie notwendig und verhältnismäßig sind. Die Rechtsprechung, denken wir beispielsweise an die Entscheidungen zu Ladenöffnungszeiten, zeigt klar: Der Staat darf religiösen Bedürfnissen Rechnung tragen, aber er muss zugleich eine einheitliche Grundstruktur des Arbeits- und Feiertagsrechts wahren. Eine weitere Zersplitterung durch kleinteilige Zusatzrechte für einzelne Gruppen würde genau diese Einheitlichkeit gefährden. [Beifall bei der CDU] Berlin lebt vom Miteinander seiner Religionen und vom Respekt zwischen ihnen. Dieser Respekt bedeutet eben auch, dass wir eine Gleichbehandlung gewährleisten, nicht, dass wir ein komplexes Geflecht unterschiedlicher arbeitszeitlicher Sonderprivilegien schaffen, die am Ende weder praktikabel noch gerecht sind. Wir sollten keine symbolpolitischen Anträge verabschieden, die mehr suggerieren, als sie tatsächlich verbessern können. Stattdessen sollten wir weiterhin gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden arbeiten – pragmatisch, unbürokratisch und bedarfsorientiert. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion beide Anträge ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
