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Aldona Maria Niemczyk

CDU 20.11.2025 Sitzungen 19/75

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Gewalthilfegesetz bedarfsgerecht umsetzen“ greift ein zentrales Thema auf. Das neue Bundesgesetz ist ein Meilenstein für den Schutz gewaltbetroffener Frauen. Für uns als CDU war von Anfang an klar: Wir stehen hinter dem Gesetz, wir haben es im Bundestag mitverhandelt, unterstützt und maßgeblich mitgestaltet. Gerade, weil dieses Thema so wichtig ist – schauen Sie in meine Vita –, möchte ich deutlich sagen: In Berlin reden wir nicht nur, wir handeln bereits. Während woanders neue Forderungskataloge aufgestellt werden, sind wir längst in der Umsetzung. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD – Senatorin Iris Spranger: Genau!] Die Länder sind nach dem Gesetz ab 2027 verpflichtet, das Hilfesystem aufzubauen. 2032 kommt der bundesweite Rechtsanspruch für betroffene Frauen. Wir reden also über einen mehrjährigen, strukturierten Prozess. Doch der Antrag suggeriert, Berlin würde bislang nicht handeln. Das Gegenteil ist der Fall. Im Entwurf des Landeshaushalts sind schon heute für 2027 rund 4,9 Millionen Euro für die Umsetzung vorgesehen – [Anne Helm (LINKE): Ja, das Geld vom Bund!] ein klares politisches Signal, dass wir Verantwortung übernehmen.

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