Carsten Ubbelohde
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke sorgt sich um dunkle Finanzquellen. – Ach, wissen Sie von den Linken! Da fangen Sie doch einmal an und sagen uns: Wie viele von den über 100 Millionen Euro, die Sie von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der SED, geerbt haben, haben Sie denn an die Opfer der SED-Diktatur überwiesen? [Beifall bei der AfD – Zurufe von Anne Helm (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)] Zu dem Antrag der Koalition: Auch die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die mit diesem Antrag verbundene Zielsetzung, unsere Kinder stärker vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken des missbräuchlichen Lachgaskonsums zu schützen. Die vorliegenden Zahlen, die Warnungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und die zunehmenden Berichte aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Notaufnahmen lassen keinen Zweifel daran: Es bestand und es besteht akuter Behandlungs- und Handlungsbedarf. Leider beides: Handlungs- und Behandlungsbedarf. Es ist auch grundsätzlich positiv, dass wir als Landesparlament hierzu Stellung beziehen, aber in Teilen ist dieser Antrag mittlerweile überholt. Wir haben es schon zur Genüge gehört. So soll der Senat beauftragt werden, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Du liebe Güte! Denn mit Datum vom 13. November hat der Bundestag bereits Gesetzesänderungen beschlossen. Sie beinhalten unter anderem ein Abgabeverbot, ein entsprechendes Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie ein Verbot zur Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Endverbraucher. Damit werden eine Zersplitterung landesrechtlicher Regelungen und mögliche legale Schlupflöcher für die Zukunft grundsätzlich verhindert. Das stärkt den Jugendschutz und gewährleistet eine klare und praktikable Vollzugssituation. Das Kindeswohl steht im Zentrum unseres Handelns, und genau deshalb brauchte es diese konsistente nationale, bundeseinheitliche Linie. Wie oben bereits erwähnt, sind damit auch weitere wesentliche Teile dieses Antrags hinfällig. Erstens: Dass in Deutschland Minderjährige bisher problemlos an Einwegkartuschen gelangen konnten, auch nachts an Automaten, ist nun Geschichte. Zweitens: Mit diesem Gesetzentwurf wurden nun genau die Voraussetzungen dafür geschaffen, die im Antrag richtigerweise allgemein angesprochenen gesundheitlichen Risiken zu reduzieren. Die zunehmende Unfälle im Straßenverkehr und die Fälle schwerer Verletzungen wurden bereits erwähnt. Damit ist die Dramatik auch statistisch ausreichend untermauert, und der Sache wird nun zu Leibe gerückt. Durch die nun im Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommenen Regelungen ist das Richtige und Nötige auf den Weg gebracht. Nun stellt sich allerdings die Frage, warum dieser Antrag nicht nur nicht zurückgezogen wurde, sondern auch noch prioritär diskutiert wird – so prioritär, dass unsere Gesundheitssenatorin Czyborra von der SPD es zu der Diskussion nicht einmal für nötig hält, die Priorität durch ihre Anwesenheit zu untermauern. Des Weiteren lesen wir genau dort, wo nun das Land Berlin ergänzend handeln könnte und auch müsste, nichts. Fehlanzeige, beziehungsweise über formulierte Allgemeinplätze hinaus nichts Konkretes. Wir dürfen doch wohl alle davon ausgehen, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und die gesundheitspolitischen Sprecher der die Koalition bildenden Parteien Kenntnis über die anstehenden und nun vollzogenen Regelungen auf Bundesebene gehabt haben. Da stellt sich doch die Frage, warum es hier keine konkreten Vorschläge nebst Finanzierung oder gar eine landesrechtliche Regelung zur praktischen Umsetzung der im Antrag zu Recht geforderten zwingend notwendigen Präventionsangebote gibt. [Beifall bei der AfD] Die Erfahrungen mit anderen sogenannten Legal Highs zeigen, dass Verbote allein nicht ausreichen. Jugendliche, die sich der Risiken nicht bewusst sind, müssen niedrigschwellige und zielgruppenspezifische Informationen trotzdem erhalten, insbesondere in Schulen und im digitalen Raum. Ja, wir brauchen eine klare Kommunikation über Gefahren, einen Ausbau der Suchtprävention und eine bessere Verzahnung der vorhandenen Programme. Aber das sind alles Punkte, die in Ihrer Zuständigkeit liegen und die Sie jetzt machen könnten, anstatt mal wieder auf den Bund zu warten. Ihre Art, mit Ihrem Antrag umzugehen, lässt deshalb leider den Verdacht aufkommen, dass Sie sich nur noch an das Ergebnis der bundeseinheitlichen Regelung dranhängen und darin sonnen möchten. Das ist zu wenig für dieses Thema. [Beifall bei der AfD] Aus diesem Grunde wird sich die AfD-Fraktion wie bereits im Ausschuss enthalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
