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Christian Zander

CDU 20.11.2025 Sitzungen 19/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit mindestens zwei Jahren, würde ich sagen, wird regelmäßig und auch sehr oft über Lachgas berichtet und darüber, dass es missbräuchlich als Droge verwendet wird. Über die Gefahren von Erfrierungen bis hin zu tödlichen Folgen haben wir im Juni bereits im Plenum gesprochen. Da das Lachgas in der Öffentlichkeit so breit diskutiert wird – und auch die Gefahren, die davon ausgehen –, müsste es doch eigentlich den meisten bekannt sein, was die Folgen sind, aber dennoch steigt der missbräuchliche Konsum weiter an. Wenn wir uns die Zahlen anschauen: Im Jahresvergleich 2023 zu 2024 hat sich die Zahl der Anfragen zu Lachgasintoxikationen bei den Giftnotrufen in Deutschland verdoppelt. So stieg sie allein in unserer Region – die Charité hat die Giftnotrufzentrale – von 35 auf 66 Fälle. Dabei waren auch solche, bei denen es zu bleibenden Schäden wie Lähmungen der Arm- und Beinmuskulatur kam. Aber nicht nur die direkten gesundheitlichen Schäden bei den Konsumenten sind signifikant angestiegen. Auch im Straßenverkehr spielen die Auswirkungen des Konsums eine immer größere Rolle. So gibt es jährlich Tausende Unfälle mit Beteiligung von Auto- und Radfahrern, aber auch Nutzern von E-Scootern, die in ihrer Fahrtüchtigkeit durch den Lachgaskonsum eingeschränkt waren. – Auch Müllentsorgungsunternehmen und deren Beschäftigte erleiden Schäden in Millionenhöhe und Verletzungen durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen, die explodieren; auch die BSR war Leidtragende davon bei uns in Berlin. Deshalb ist doch klar, dass bei dieser besorgniserregenden Entwicklung Handlungsbedarf vorliegt. Im vergangenen Jahr wurde von der – noch alten – Bundesregierung immer wieder angekündigt, dass sie mit einem Gesetz darauf reagieren will, was jedoch nicht passiert ist. Deshalb haben sich einige Gemeinden und Bundesländer auf den Weg gemacht und eigene Vorschriften zum Inverkehrbringen von Lachgas verabschiedet. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten sind aber nur recht eingeschränkt und haben insbesondere keine Auswirkungen auf den Online- und Versandhandel sowie strafrechtliche Sanktionen, weshalb wir als Koalition Wert darauf gelegt haben, so schnell wie möglich eine bundesgesetzliche Regelung zu bekommen, und deshalb auch diesen Antrag eingebracht haben. Erfreulicherweise ist die Bundesregierung wenig später, im Sommer, tätig geworden und hat einen Gesetzesentwurf eingebracht. Es wurde der Weg über die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes gewählt, um auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Lachgas ein Stoff ist, der in erster Linie für industrielle Zwecke benötigt wird, es aber auch zunehmend privaten Handel damit gibt. Übrigens wird auch der Handel mit K.-o.-Tropfen mit der Gesetzesregelung zugleich reglementiert. Dass der Kabinettsbeschluss nur zwei Monate, nachdem die neue Bundesregierung ihr Amt angetreten hatte, erfolgte, zeigt, welche Priorität die Bundesregierung dem beimisst, was ich sehr begrüße. [Beifall bei der CDU] Nach der Verabschiedung durch den Bundestag in der vergangenen Woche steht nun noch im Dezember die Abstimmung im Bundesrat aus, sodass die neue Rechtslage im kommenden Frühjahr in Kraft treten dürfte. Auch in unserem Sinne wird es künftig aus Jugendschutzgründen verboten sein, Lachgas an Minderjährige abzugeben. Ebenso wird der Online- und Versandhandel künftig verboten sein, damit Jugendliche nicht einfach auf diesen Vertriebsweg ausweichen können. Einzig der Erwerb von Kartuschen mit maximal 8 Gramm Inhalt ist noch für private Erwachsene zulässig, da diese regelmäßig zum Aufschäumen von Schlagsahne verwendet werden. Zur besseren Einordnung der Größenordnung erlaube ich mir die Anmerkung, dass derzeit noch auf einfachem Wege im Handel Kartuschen mit 2 Kilogramm Inhalt erworben werden können; das ist ein deutlich Vielfaches von nur 8 Gramm. – Wer künftig gegen diese neuen Regelungen verstößt, um den Handel fortzusetzen, und somit darauf abzielt, den missbräuchlichen Konsum zu fördern, und wem es dabei völlig egal ist, ob junge Menschen dabei zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und wer nur seinen eigenen Profit sieht, dem drohen künftig bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Das ist auch völlig richtig so und überfällig. [Beifall bei der CDU] Mit Blick auf andere Staaten, gerade in Europa, die diesen Weg bereits gegangen sind, den wir in Deutschland nun auch nehmen, möchte ich abschließend festhalten, dass davon auszugehen ist, dass der Lachgasmissbrauch mit der Neuregelung deutlich eingedämmt werden kann und wir damit beim Gesundheitsschutz einen guten Schritt vorangekommen sind. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Bravo!]

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