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Dr. Ina Czyborra

20.11.2025 Sitzungen 19/75

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir haben diese Frage auch schon im Wissenschaftsausschuss ausführlich debattiert. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulpräsidien, solche Raumfragen zu bewerten und selbstverständlich dafür zu sorgen, dass hier die gebotene Neutralität eingehalten wird. Ich hatte das im Ausschuss schon ausgeführt, aber selbstverständlich ist es so, dass es in der Verantwortung der Hochschulautonomie liegt, zu bewerten, ob es sich hier um einen solchen Verstoß handelt oder nicht. Dazu werden die Informationen, die den Präsidien vorliegen, entsprechend bewertet. Die HU hat zum Beispiel ganz klare Kriterien für die Bewertung einer solchen Raumvergabe und ist zu dem Ergebnis gekommen, eine solche Raumvergabe nicht zu genehmigen; die FU genauso. An der TU hat man das anders bewertet und hat eine Veranstaltung mit Auflagen zugelassen und hat ganz deutlich kommuniziert, welche Auflagen das sind, hat diese Veranstaltung entsprechend begleitet, um einzuschreiten. Es gibt Hinweise darauf, dass sich an diese Auflagen nicht gehalten worden ist und dass es insofern im Rahmen dieser Veranstaltung durchaus zu einer Verletzung der Neutralitätspflicht gekommen sein könnte. Wir werden das selbstverständlich auch besprechen. Aber, wie gesagt, es ist Aufgabe der Hochschulpräsidien, in solchen Graubereichen zu bewerten, ob die Neutralität verletzt wird oder mutmaßlich verletzt wird und dann eine Entscheidung zu treffen. Da kann man tatsächlich unter Umständen auf Grundlage unterschiedlicher Informationen zu verschiedenen Auffassungen oder Entscheidungen an der Stelle kommen. Von drei Hochschulen haben zwei eine Absage entschieden, und eine hat das nicht getan, weil unter Umständen Informationen, die vorlagen, in diesen Graubereichen unterschiedlich bewertet wurden. Ich habe dazu, glaube ich, auch schon im Ausschuss alles gesagt.

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