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Cansel Kiziltepe

20.11.2025 Sitzungen 19/75

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage! Leider gehört im Jahr 2025 körperliche und sexualisierte Gewalt noch immer zum Alltag von Frauen. Die Zahl der Femizide ist erschreckend hoch und besorgniserregend. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen ist daher Kernaufgabe meines Hauses und liegt mir besonders am Herzen. Ein zentrales Vorhaben ist dabei die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben die Umsetzung der Istanbul-Konvention ja auch in unserem 100-Tage-Programm am Anfang dieser Legislaturperiode gehabt. Ganz aktuell, erst Anfang dieser Woche, hat der auf Staatssekretärsebene angesiedelte Runde Tisch „Istanbul-Konvention umsetzen in Berlin“ getagt und sich unter anderem mit dem Stand der Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention befasst. Von den bislang priorisierten Maßnahmen befinden sich, das kann ich heute berichten, 74 Prozent in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung. Einige dieser Maßnahmen möchte ich hier gerne exemplarisch nennen. Im Zuständigkeitsbereich meines Hauses haben wir die Beratungsangebote in der Stadt deutlich ausgebaut, zum Beispiel mit der Einrichtung neuer Fachberatungsstellen in Spandau bei Eulalia Eigensinn e. V. und in Marzahn-Hellersdorf bei Matilde e. V., aber auch mit der Erhöhung der personellen Kapazitäten beispielsweise bei LARA und HÎNBÛN. Wir haben auch die Kinderbereiche in den Frauenhäusern deutlich ausgebaut und sind derzeit intensiv mit der Vorbereitung der Inbetriebnahme von rund 55 neuen Schutzplätzen befasst. Im ersten Quartal 2026 erwarten wir, dass die ersten Frauen mit ihren Kindern hier einziehen können. Auch im Hinblick auf die strukturelle Ebene hat sich viel getan. Der Landesaktionsplan ist ja ein Querschnittsthema. Auch die anderen Senatsverwaltungen sind hier, auch mit dem Runden Tisch, an Bord. Hier kann berichtet werden, dass zum Beispiel die Senatsverwaltung für Gesundheit im Jahr 2025 die Netzwerkstelle Gesundheitsversorgung nach sexualisierter Gewalt bei S.I.G.- N.A.L. e. V. eingerichtet hat. Die Senatsverwaltung für Justiz hat Formate für den regelmäßigen Austausch von Akteurinnen und Akteuren im Kontext geschlechtsspezifische Gewalt sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch des Zivilrechts etabliert. Bei der Senatsverwaltung für Jugend wird mit den Jugendämtern ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit häuslicher Gewalt im Rahmen der Arbeit der Jugendämter erarbeitet. Und in meinem Haus haben die Abteilungen für Soziales und für Integration gemeinsam mit dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen einen neuen Screeningbogen zur erleichterten Erstidentifizierung und Erstregistrierung im Asylverfahren für besonders Schutzbedürftige entwickelt. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres schon im April dieses Jahres multiinstitutionelle Fallkonferenzen zur Verbesserung des Gefährdungsmanagements in Hochrisikofällen implementiert haben. Das ist ein großer Erfolg, und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. Um die weitere Umsetzung des Landesaktionsplans und die Weiterentwicklung seiner Maßnahmen gut zu begleiten, haben wir basierend auf einem Beschluss des Abgeordnetenhauses auch ein Lenkungsgremium, ein Begleitgremium eingerichtet, in dem Verwaltung, Zivilgesellschaft und Menschen mit Expertise aus eigener Betroffenheit zusammenarbeiten werden. Dieses Gremium wird sich nächste Woche konstituieren. Die fachlichen Beschlussempfehlungen, die dieses Gremium fasst, werden dann natürlich auch in den erwähnten Runden Berücksichtigung finden. Das ist ganz wichtig, dass wir hier die Betroffenenperspektive mit dabei haben. Mein Haus wird Ihnen gerne über die weitere Entwicklung berichten. – Danke schön!

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