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Prof. Dr. Martin Pätzold

CDU 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich im Vorfeld sehr intensiv mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt. Im ersten Reflex wollte ich sehr kritisch beginnen. Aber ich habe mal gelernt, dass man versucht, sich auch in die Situation der anderen hineinzuversetzen und zu überlegen, aus welchem Antrieb heraus man so einen Antrag schreibt, [Zuruf von Christoph Wapler (GRÜNE)] welches Ziel man verfolgt, was man damit erreichen möchte. Und uns verbindet – und das will ich zu Beginn freundlich sagen –, dass wir natürlich immer daran arbeiten, gute und soziale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wenn man sich dann den Antrag durchliest, der letztendlich eine Bundesratsinitiative fordert, da das natürlich etwas ist, was wir nicht im Land Berlin umsetzen, beschließen dürfen, weil wir dafür keine Gesetzgebungskompetenz haben, und dann auch das Beispiel anguckt, was in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen genannt wird, die Fleischindustrie, die wir, die Senatorin und ich, als Bundestagsabgeordnete 2013 bis 2017 so reguliert haben – wahrscheinlich habt ihr das deswegen als Beispiel genommen, weil ihr wusstet, dass wir das damals federführend wieder in einer Koalition von CDU und SPD vorangebracht haben, zum Thema, dass die sozialpolitischen Errungenschaften immer von Christdemokraten und Sozialdemokraten kommen –, haben wir die Fleischindustrie damals natürlich anders gestaltet und Rahmenbedingungen gesetzt, die dazu geführt haben, dass Menschen, die dort vorher wirklich ausgebeutet wurden, Rahmenbedingungen bekommen haben, die dazu führen, dass gerade im Bereich dort die Arbeitsbedingungen besser geworden sind. Jetzt wurde auch von meinem Vorredner richtig angesprochen, es gibt die EU-Plattform Arbeitsmarktrichtlinie, die viele sehr richtige Punkte umfasst. Einige, die nicht ganz so weit gehen wie jetzt in eurem Antrag, aber natürlich das Ziel umfassen und letztendlich auch natürlich dann Stück für Stück in nationales Recht überführt werden müssen, spätestens bis 2026, so lange haben wir Zeit, dann bestimmte Haftungsregeln, Transparenzregeln und letztendlich auch Nachvollziehbarkeit beim Algorithmus fordern und umsetzen lassen müssen, auch in nationales Recht. Deswegen habe ich die freundliche Empfehlung, dass wir diese Richtlinie und das, was natürlich von Bundesebene kommen muss, mit so viel Anstand und gemeinsamem Verständnis diskutieren, dass wir daran arbeiten, die vernünftig umzusetzen. Ganz offen gesagt: Das, was ihr hier fordert, geht uns zu weit. Deswegen werden wir das ablehnen. [Beifall bei der CDU]

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