Kristian Ronneburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen fordern den Senat dazu auf, die Bußgeldstelle neu aufzustellen. Damit die Bußgeldstelle ihre Aufgaben erfüllen kann, soll sie in einen Wirtschaftsplan überführt werden. Die Einnahmen der Bußgeldstelle sollen maßgeblich einerseits für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Bußgeldstelle, andererseits auch für die Verkehrsüberwachung eingesetzt werden, das heißt also Anschaffung von Blitzern, aber auch für die Verkehrssicherheit. Was ist hierzu eigentlich der aktuelle Sachstand? Wir haben hierzu auch im Hauptausschuss ein regelmäßiges Berichtswesen. Wir wissen, dass die Innenverwaltung und die Finanzverwaltung hier in einem, wie es so schön heißt, konstruktiven Austausch hinsichtlich der Einrichtung eines Wirtschaftsplans seien. Das klingt erst einmal ganz toll. Allerdings wissen wir auch aus den Berichten, dass hier eine abschließende Beurteilung noch aussteht. Das hat auch Frau Kapek bereits mitgeteilt. Das heißt also: Es ist leider sehr misslich, dass wir hier noch zu keiner Entscheidung gekommen sind, und wir sind sehr froh, dass die Grünen diesen Antrag gestellt haben, um Ihnen da so ein bisschen auch auf die Sprünge zu helfen und Sie dabei positiv zu unterstützen, dass Sie eben zu einer Einigung und zu einer Entscheidung kommen. Ich will noch einmal anmerken: Die Verwaltung kann aktuell leider nicht beantworten, wie hoch eigentlich der monetäre Verlust bei der Bußgeldstelle ist, der auch durch die mangelnden Bearbeitungskapazitäten entsteht. Die Polizei erhebt auch keine Daten darüber, wie hoch der monetäre Verlust durch die eingestellten Verfahren ist. In dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2024 wurden 33 736 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verfolgungsverjährung eingestellt. Das entspricht 1,17 Prozent des Gesamtanzeigenaufkommens. In den Berichten heißt es, dass Verfahrenseinstellungen nicht ausschließlich mit Personalmangel zusammenhängen würden. Die Verjährungen erfolgten auch aufgrund von externen Faktoren, wie unbekannt verzogenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter oder nicht ordnungsgemäß umgemeldeten Fahrzeugen. Jenseits der Verjährung wurden im gleichen Zeitraum 291 728 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren insgesamt eingestellt. Das sind 10,12 Prozent. Beim Personal haben wir laut Berichten 38 Beschäftigungspositionen mit Wegfall zum 31. Dezember, aber auch alle Beschäftigungspositionen der Bußgeldstelle werden aufgrund der laufenden Fluktuation unbefristet ausgeschrieben, da man ja für befristete Stellen keine Bewerberinnen und Bewerber finden würde. Unser Fazit: Natürlich geht dort Geld verloren, und eine bessere technische und personelle Basis würde sicher zu höheren Einnahmen führen. Die Bußgeldstelle könnte mehr Geld einnehmen, wenn sie umgekehrt auch mehr Geld bekäme. Möglicherweise könnte es aber tatsächlich so sein, dass hier doch weniger zu holen ist, als man vielleicht vermuten möchte. Aber ja, das will ich ganz unmissverständlich deutlich sagen: Es kann und sollte hier mit einem Wirtschaftsplan gearbeitet werden. Wie viel Geld man der Bußgeldstelle dann für interne Investitionen lässt, ist wieder eine andere Frage. In den Haushaltsberatungen hieß es, dass die Einführung eines Wirtschaftsplans weiterhin eine Zukunftsoption ist. Abstimmungen dazu laufen. Die Innenverwaltung klang für unsere Begriffe auch dem Vorhaben gegenüber nicht abgeneigt, also sollten wir den gesamten Senat mit diesem Antrag ausdrücklich darin unterstützen, die Bußgeldstelle in einen Wirtschaftsplan zu überführen. Aus unserer Sicht gibt es keine wirklich schlagkräftigen Argumente, die dagegensprechen würden. Lassen Sie uns das also umsetzen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]
