Sevim Aydin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kalte Jahreszeit hat begonnen, und wir drehen in Berlin wieder die Heizung auf. Wir alle wissen, wenn es kalt wird, steigen die Heizkosten. Und gerade für Menschen mit wenig Geld kann das zu einer echten Belastung werden. Auch wenn diese Kosten durch Abschläge auf das Jahr gleichmäßig verteilt sind, so sind die Heizkosten ein nicht unbedeutender Teil der Mietbelastung. Zugleich ist klar, in manchen Gebäuden, wie etwa in Teilen der Karl-Marx-Allee, ist eine individuelle Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand herzustellen. Deshalb erlaubt das Gesetz, die Heizkosten in solchen Fällen mit einer Berechnungsmethode zu ermitteln. Genau hier setzt Die Linke mit ihrem Antrag an, aber leider nicht mit einer durchgehend stimmigen Schlussfolgerung. Denn in § 12 Absatz 1 Satz 1 der Heizkostenverordnung steht eindeutig: „Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, … den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.“ Das bedeutet – und das ist wichtig –, dieses Kürzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Heizungs- und Warmwasserkosten. Es gilt aber nicht pauschal, es tritt nicht automatisch in Kraft. Der Mieter oder die Mieterin darf und muss dieses Recht selbst geltend machen. Eine generelle angewiesene Kürzung, wie die Linke sie verlangt, gibt es ausdrücklich nicht. Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Landgerichts Karlsruhe stellt klar: Eine automatische Kürzung ist unzulässig. Eine Einzelfallprüfung bleibt unverzichtbar. Auch der BGH hat die Voraussetzungen zum Beispiel für fehlende Wärmemengenzähler bei verbundenen Anlagen klargestellt und bestätigt, dass in bestimmten Fällen dieses Kürzungsrecht greift, zugleich aber die Durchsetzung durch die Mieter und Mieterinnen selbst erforderlich ist. Deshalb würde ich auch einen anderen Ansatz oder ähnlichen Ansatz verfolgen. Wir wissen, von dieser komplizierten Rechtslage betroffen sind oft Menschen, die keine juristische Beratung in der Tasche tragen und die nicht genug Geld haben oder schlichtweg aufgrund von Alltagsproblemen nicht in der Lage sind, sich durch lange Betriebskostenabrechnungen zu kämpfen und diese auch zu verstehen. Betroffen sind häufig Familien mit Kleinkindern, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte. Deswegen denke ich schon, dass wir von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zumindest erwarten können, dass über dieses Recht auch aufgeklärt und informiert wird. [Beifall bei der SPD] Ich denke, das ist das Mindeste, was wir erwarten können. Denn nur so können die Mieter und Mieterinnen auch zu ihrem Recht kommen. Richtig ist auch, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht verpflichtet sind, Wärmemengenzähler einzusetzen, sondern nur dort, wo es technisch möglich ist. Wir reden hier von 360 000 Haushalten. Das heißt, der Rest ist damit gar nicht erfasst. Wenn wir für die Mieter und Mieterinnen tatsächlich etwas verändern wollen, dann müssen wir im Grunde diese Heizkostenverordnung ändern. Das können wir tatsächlich nur über die Bundesebene. Deshalb freue ich mich, im Ausschuss darüber zu diskutieren und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der SPD – Beifall von Iris Gertig (CDU) und Stephan Schmidt (CDU)]
